Behandlungsnischen aus Praxis- und Marketingsicht Auch für KFO-Praxen

CMD als Praxis positionieren

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 9 Minuten Lesezeit

Kurzdefinition

CMD als Praxis positionieren bezeichnet die strategische Entscheidung, welchen Platz eine Praxis mit der Diagnostik und Therapie craniomandibulärer Dysfunktionen im lokalen Umfeld einnehmen will: für welche Zielgruppe, gegenüber welchem Wettbewerb und mit welcher Leistungstiefe. Das ist keine Bezeichnungsfrage des Berufsrechts und kein Vermarktungskanal, sondern die vorgelagerte Marktentscheidung, auf der beides erst aufbaut.

Auf einen Blick

  • CMD ist kein Fachgebiet: Die Musterweiterbildungsordnung kennt nur Oralchirurgie und Kieferorthopädie (BZÄK, MWBO, Beschluss vom 16.11.2024)
  • Ein Tätigkeitsschwerpunkt darf erst ausgewiesen werden, wenn die Tätigkeit deutlich mehr als 20 Prozent der Gesamtleistung ausmacht (BZÄK, Kommentierung MBO-Z § 21)
  • 3.825 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie waren zum 31.12.2024 tätig, ein potenzieller Kooperations- und Zuweiserkreis (BZÄK, Nachgezählt 2025)
  • Eine kieferorthopädische Behandlung ist aus sich heraus keine First-Line-Therapie bei CMD (DGFDT u. a. 2022)
  • Die Bezeichnung „Zahnärzte für Implantologie“ wurde als irreführend beurteilt, wenn die Substanz fehlt (LG Flensburg, 28.12.2017, 6 HK O 51/17), eine Wertung, die sich auf andere Tätigkeitsschwerpunkte übertragen lässt

Einordnung

Positionierung beantwortet drei Fragen, die vor jeder Marke und jedem Auftritt geklärt sein sollten. Erstens die Zielgruppe: Baut die Praxis vor allem auf die eigene Bestandspatientenschaft, auf externe Zuweiser aus Medizin und Therapie oder auf direkte Endpatientengewinnung? Zweitens der Wettbewerbsraum: Wer im Einzugsgebiet behandelt bereits glaubwürdig CMD, und das nicht nur unter Zahnärzten, sondern auch unter Physiotherapeuten und Osteopathen, die um dieselben Patienten konkurrieren oder mit denen kooperiert werden kann? Drittens die Leistungstiefe: Bietet die Praxis ein Screening als Ergänzung zur laufenden Behandlung oder eine vollständige, eigenständige Diagnostik- und Therapiekette?

Diese drei Fragen sind von zwei Nachbarthemen zu trennen. Der Tätigkeitsschwerpunkt ist die berufsrechtliche Form, in der eine Ausrichtung überhaupt benannt werden darf: Nach § 21 Abs. 2 MBO-Z darf ein Zahnarzt auf besondere, personenbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten hinweisen, sofern keine Verwechslungsgefahr mit einer Fachgebietsbezeichnung entsteht. Das Vermarkten der Leistung ist die Umsetzung in Inhalte und Kanäle. Die Positionierung liegt vor beidem: Sie entscheidet, was überhaupt behauptet werden soll, bevor Bezeichnung oder Kanal zur Frage werden.

Bei CMD ist der Wettbewerbsraum ungewöhnlich breit. Anders als etwa bei Implantologie, wo der Wettbewerb im Wesentlichen zahnärztlich bleibt, konkurriert und kooperiert eine CMD-positionierte Zahnarztpraxis zugleich mit Physiotherapie, Osteopathie, Orthopädie und, bei chronifizierten Verläufen, Schmerzmedizin und Psychosomatik. Die Fachgesellschaften führen diese Disziplinen ausdrücklich als reguläre Bestandteile des Therapiespektrums (DGFDT u. a. 2022), nicht als Ausnahme.

Relevanz für die Praxis

Drei Positionierungsmodelle stehen zur Wahl, und sie verlangen unterschiedliche Voraussetzungen. Das erste ist die interne Screening-Positionierung: CMD-Diagnostik als Ergänzung im Rahmen bestehender Prophylaxe- und Kontrollpatienten, ohne eigenständigen Patiententrichter von außen. Tragfähig wird dieses Modell durch ein geschultes Team, das Auffälligkeiten bei ohnehin anwesenden Patienten erkennt, und durch eine klare interne Überleitung in die vertiefte Diagnostik.

Das zweite Modell ist die Zuweiser-Positionierung: Die Praxis wird für Physiotherapeuten, Orthopäden und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte zur Adresse, an die diese ihre Patienten mit Verdacht auf eine craniomandibuläre Komponente verweisen. Tragfähig wird dieses Modell durch belastbare, im interdisziplinären Kreis kommunizierbare Diagnostikstandards und durch aktiv gepflegte Kontakte, nicht in erster Linie durch öffentliche Sichtbarkeit.

Das dritte Modell ist die Positionierung als CMD-Zentrum mit direkter Endkundenansprache: Die Praxis wirbt selbst um Patienten, die gezielt nach CMD-Diagnostik suchen. Tragfähig wird dieses Modell durch öffentliche Sichtbarkeit, durch ein Beratungsangebot, das eine vollständig privat zu tragende Entscheidung begleitet, und durch eine Substanz, die einer Prüfung standhält. Das Landgericht Flensburg hat die Bezeichnung „Zahnärzte für Implantologie“ als irreführend beurteilt, weil sie eine kammerrechtlich anerkannte Qualifikation suggerierte, die es dafür nicht gibt (LG Flensburg, Urteil vom 28.12.2017, 6 HK O 51/17); dieselbe Logik trifft eine verfrühte Positionierung als CMD-Zentrum ohne tragende Fallzahl.

Diese Modelle wirken auf Standort und Team zurück. Eine Zuweiser-Positionierung profitiert von guter Erreichbarkeit und eingespielten Kommunikationswegen mit kooperierenden Praxen und Therapeuten, eine Zentrums-Positionierung von Sichtbarkeit und einem Team, das strukturierte, oft langwierige Beratungsgespräche führen kann. Wer beide Modelle gleichzeitig mit derselben Botschaft verfolgt, überzeugt in der Regel keine der beiden Gruppen vollständig.

Für kieferorthopädische Praxen kommt eine eigene Rolle hinzu. Eine kieferorthopädische Behandlung ist aus sich heraus keine First-Line-Therapie bei CMD, und es fehlt ausreichende externe Evidenz für eine Empfehlung, CMD systematisch rein kieferorthopädisch zu verhindern oder zu therapieren (DGFDT u. a. 2022). Die DGKFO nennt CMD-Diagnostik zudem als regulären Bestandteil der kieferorthopädischen Erwachsenendiagnostik (DGKFO 2022). Eine KFO-Praxis positioniert sich beim Thema CMD damit sinnvoll als Diagnostikbaustein innerhalb der eigenen Behandlung, nicht als eigenständiges Eingangstor für externe CMD-Patienten.

Was bei der Umsetzung zählt

Klären Sie zuerst die Zielgruppenfrage zwischen interner Screening-Positionierung, Zuweiser-Modell und Zentrums-Positionierung, bevor Marke, Website oder Praxisschild entstehen. Eine nachträgliche Korrektur entwertet bereits geschaffene Inhalte und Kontakte.

Zweitens gehört eine ehrliche Wettbewerbsanalyse des Einzugsgebiets an den Anfang, die ausdrücklich über Zahnärzte hinausgeht: Welche Physiotherapie- und Osteopathiepraxen sind bereits als CMD-kompetent bekannt, mit welchem Anspruch, und welche Rolle bleibt für eine zahnärztliche Positionierung offen. Eine Positionierung, die diesen erweiterten Wettbewerbsraum ignoriert, unterschätzt die tatsächliche Konkurrenzlage.

Drittens muss die Positionierungsaussage zur tatsächlichen Substanz passen. Eine Positionierung als Zentrum braucht eine Fallzahl und Diagnostiktiefe, die im Zweifel auch gegenüber Kollegen, Zuweisern und Patienten Bestand hat, orientiert an der 20-Prozent-Schwelle für Tätigkeitsschwerpunkte.

Viertens richten Sie den Aufbau von Kooperationen aktiv am gewählten Modell aus. Eine Zuweiser-Positionierung erfordert, dass Physiotherapeuten, Orthopäden und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte im Einzugsgebiet die Praxis kennen und ihre Diagnostikkriterien nachvollziehen können, bevor der erste Patient überwiesen wird.

Fünftens prüfen Sie die Standortfrage im Licht der Zielgruppe: Erreichbarkeit für kooperierende Praxen unterscheidet sich von Sichtbarkeit für Laufkundschaft, und ein internes Screening-Modell braucht vor allem ein geschultes Team, keinen besonderen Standort.

Für kieferorthopädische Praxen bedeutet das konkret: Positionieren Sie CMD-Diagnostik als festen, früh im Behandlungspfad verankerten Baustein, nicht als separates Angebot, das eigene externe Neupatienten gewinnen soll.

Zahlen und Kontext

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren in Deutschland 73.511 Zahnärztinnen und Zahnärzte zahnärztlich aktiv, davon 43.663 in eigener Praxis niedergelassen, sowie 3.825 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, das entspricht 5,2 Prozent der aktiven Zahnärzteschaft (BZÄK, Nachgezählt 2025). Diese Gruppe markiert einen naheliegenden Kooperationskreis für eine Zuweiser-Positionierung, ohne dass eine bundesweite Erhebung vorliegt, wie viele dieser Praxen tatsächlich mit CMD-fokussierten Kollegen zusammenarbeiten.

Berufsrechtlich bleibt die MBO-Z-Schwelle maßgeblich: Nach der Kommentierung der Bundeszahnärztekammer zu § 21 Abs. 2 MBO-Z muss die Tätigkeit deutlich mehr als 20 Prozent der Gesamtleistung ausmachen, bevor sie als Tätigkeitsschwerpunkt kommuniziert werden darf. Ein eigenes Fachgebiet für CMD existiert nicht: Die Musterweiterbildungsordnung führt in ihren Anlagen ausschließlich Oralchirurgie und Kieferorthopädie (BZÄK, MWBO, Beschluss vom 16.11.2024).

Zur Wettbewerbsdichte durch Physiotherapie und Osteopathie im CMD-Bereich sowie zur Verteilung zwischen internen, Zuweiser- und Zentrums-Positionierungen liegen keine belastbaren amtlichen Zahlen vor. Das ist strukturell bedingt: Weil funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, existiert kein BEMA-Datensatz, aus dem sich ein Marktanteil ableiten ließe.

Typische Fehler

Positionierung als Zentrum ohne tragende Fallzahl. Die 20-Prozent-Schwelle für Tätigkeitsschwerpunkte ist damit nicht erfüllt, was die Aussage berufs- und wettbewerbsrechtlich angreifbar macht.

Der Wettbewerbsraum wird nur unter Zahnärzten analysiert. Physiotherapie und Osteopathie konkurrieren real um dieselben Patienten und bleiben bei einer rein zahnärztlichen Marktanalyse unsichtbar.

Zuweiser-Modell und Zentrums-Modell werden mit derselben Botschaft verfolgt. Beide Zielgruppen brauchen unterschiedliche Inhalte und Kontaktwege; ein unklarer Auftritt überzeugt in der Regel keine der beiden vollständig.

Kieferorthopädische Praxen positionieren CMD als eigenständiges Eingangstor. Das widerspricht der fachlichen Einordnung, wonach kieferorthopädische Behandlung keine First-Line-Therapie bei CMD ist.

Häufige Fragen

Sollen wir uns auf Bestandspatienten, Zuweiser oder externe Endkunden konzentrieren? Das hängt von Team, Standort und vorhandenem Netzwerk ab. Eine interne Screening-Positionierung braucht vor allem ein geschultes Team, ein Zuweiser-Modell aktiv gepflegte Kontakte zu Physiotherapie und Medizin, ein Zentrums-Modell öffentliche Sichtbarkeit und ein Beratungsteam. Eine parallele Verfolgung ohne Priorisierung schwächt in der Regel alle drei.

Wie erkenne ich, ob im Markt noch Raum für eine CMD-Positionierung ist? Prüfen Sie nicht nur andere Zahnarztpraxen, sondern auch Physiotherapie- und Osteopathiepraxen im Einzugsgebiet, mit welchem Anspruch sie auftreten. Eine bundesweite Zahl zur Wettbewerbsdichte existiert nicht, die Einschätzung muss lokal erfolgen.

Ab welcher Substanz ist eine Positionierung als CMD-Zentrum glaubwürdig? Berufsrechtlich verlangt die Kommentierung zur MBO-Z deutlich mehr als 20 Prozent Leistungsanteil. Eine vergleichbare, allgemein anerkannte Fallzahl-Zertifizierung wie in manchen anderen Bereichen liegt für CMD in den geprüften Quellen nicht vor.

Verändert die Positionierung die Standortwahl? Ja. Ein Zuweiser-Modell profitiert von Erreichbarkeit für kooperierende Praxen und Therapeuten, ein Zentrums-Modell von Sichtbarkeit und Lauflage. Beide Kriterien fallen nicht automatisch zusammen.

Was bedeutet das für eine kieferorthopädische Praxis? Positionieren Sie CMD-Diagnostik als Baustein der eigenen Behandlung, nicht als separaten Zulauf. Bei bestehender Symptomatik soll vor der eigentlichen kieferorthopädischen Therapie ohnehin konservativ vorbehandelt werden.

Verwandte Begriffe

  • CMD als Leistung kalkulieren: die Wirtschaftlichkeitsrechnung, die zeigt, ob die gewählte Positionierung finanziell trägt
  • CMD als Leistung vermarkten: die Umsetzung der Positionierung in Inhalte und Kanäle
  • CMD als Privatleistung kalkulieren: die Abrechnungsmechanik, die unabhängig vom gewählten Positionierungsmodell gilt
  • CMD als Schwerpunkt aufbauen: der zeitliche Prozess, der die für die Positionierung nötige Substanz erst schafft
  • CMD-Spezialpraxis: der klinische und berufsrechtliche Rahmen, in dem die Positionierung überhaupt zulässig ist

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch, § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Absatz 2 Satz 8. Fassung abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
  2. Bundeszahnärztekammer: Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (MBO-Z), § 21 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung, mit Kommentierung. Stand 13.01.2026. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.bzaek.de/recht/musterberufsordnung/berufliche-kommunikation.html
  3. Bundeszahnärztekammer: Musterweiterbildungsordnung, Beschluss der Bundesversammlung vom 16. November 2024. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/mwbo.pdf
  4. Bundeszahnärztekammer: Nachgezählt. Daten zur Zahnärzteschaft, Stand 31.12.2024. 2025. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.bzaek.de/ueber-uns/daten-und-zahlen/nachgezaehlt.html
  5. Landgericht Flensburg: Urteil vom 28.12.2017, Aktenzeichen 6 HK O 51/17 (Irreführende Werbung bei Führung eines Tätigkeitsschwerpunkts ohne tragende Substanz), wiedergegeben in der Urteilsdatenbank der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Abgerufen am 22.07.2026. https://lzk-bw.de/die-kammer/fuer-standesvertreter/urteilsdatenbank/urteil/news/irrefuehrende-werbung-bei-fuehren-von-taetigkeitsschwerpunkten-zahnarzt-fuer-endodontie-oder-zahnarzt-fuer-implantologie
  6. Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) u. a.: Therapie craniomandibulärer Dysfunktionen (CMD). Gemeinsame wissenschaftliche Mitteilung, Stand 05.2022, herausgegeben über die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). https://www.dgzmk.de/therapie-craniomandibulaerer-dysfunktionen-cmd (abgerufen am 22.07.2026)
  7. Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO): Positionspapier der DGKFO zur kieferorthopädischen Diagnostik. Februar 2022. https://www.dgkfo-vorstand.de/fileadmin/redaktion/dgkfo/Positionspapiere/Positionspapier_der_DGKFO_zur_kieferorthpoaedischen_Diagnostik_Feb_2022.pdf (abgerufen am 22.07.2026)

Rechtsstand der genannten Normen und Entscheidungen ist der 22.07.2026. Berufsrechtliche Anforderungen an Tätigkeitsschwerpunkte legt jede Landeszahnärztekammer eigenständig fest. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Unternehmensberatung im Einzelfall.

Unsicherheiten

Zur Zahl der Zahnarztpraxen in Deutschland, die sich aktuell erkennbar mit einem Tätigkeitsschwerpunkt CMD positionieren, zur Wettbewerbsdichte durch Physiotherapie und Osteopathie sowie zur Verteilung zwischen internen, Zuweiser- und Zentrums-Positionierungen liegen keine belastbaren, veröffentlichten Zahlen aus Stufe-1-Quellen vor. Entsprechende Angaben wurden deshalb weggelassen, die lokale Marktanalyse muss praxisindividuell erfolgen.

Ob eine Zuweiser-Positionierung oder eine Zentrums-Positionierung wirtschaftlich im Durchschnitt erfolgreicher ist, wurde in keiner geprüften Quelle belastbar untersucht. Die getroffene Unterscheidung beruht auf einer sachlichen Einordnung der jeweils erforderlichen Voraussetzungen, nicht auf einer vergleichenden Erhebung. Eine der Implantologie-Zertifizierung vergleichbare, fallzahlbasierte Qualitätsauszeichnung für CMD wurde in den ausgewerteten Quellen nicht gefunden.

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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