Allgemeine Geschäftsbedingungen
Willkommen bei MarModify, MarMor DeRi Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen einen klaren Rahmen für unsere Zusammenarbeit. Wir erbringen digitale Dienstleistungen in den Bereichen Websites und Design, Suchmaschinenoptimierung, Schaltung und Betreuung bezahlter Werbeanzeigen, Aufbau von Funnels und Landingpages, Patientengewinnung, Mitarbeitergewinnung, Vermittlung von Fachkräften sowie verwandte Leistungen. Die folgenden Abschnitte regeln, wie ein Vertrag zustande kommt, welche Leistungen umfasst sind, wie Vergütung und Zahlung erfolgen und welche Rechte und Pflichten für beide Seiten gelten.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der MarMor DeRi Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), nachfolgend Anbieter genannt, und ihren Auftraggebern, nachfolgend Kunde genannt, in Bezug auf alle vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen. Sie regeln das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde, soweit nicht individuell abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde die Honorarvereinbarung annimmt und unterzeichnet. Die Unterzeichnung kann handschriftlich oder über eine elektronische Signaturfunktion erfolgen. Bei der Annahme eines über unser Angebotssystem übermittelten Angebots gilt die dort dokumentierte elektronische Unterschrift als rechtsverbindliche Annahme. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweiligen Leistungsumfänge für die gewählten Dienstleistungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Der genaue Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Honorarvereinbarung, den detaillierten Leistungsbeschreibungen der gewählten Leistungen, abrufbar unter marmodify-dental.de/leistungsumfaenge, und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, die für die ordnungsgemäße Ausführung erforderlich sind, vollständig und korrekt sind. Änderungen des Leistungsumfangs oder der Honorarvereinbarung bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.
§3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen wird in den auf marmodify-dental.de/leistungsumfaenge veröffentlichten Leistungsbeschreibungen festgelegt, die für das jeweils gewählte Produkt gelten. Erworben werden ausschließlich die dort konkret genannten, wörtlich aufgeführten Dienstleistungen. Außerhalb der aufgelisteten Leistungen wird nichts Weiteres geschuldet. Eine automatische Erbringung zusätzlicher, nicht ausdrücklich genannter Dienstleistungen erfolgt nicht.
Gegenstand des Vertrages ist die fachgerechte technische Umsetzung und, soweit vereinbart, die laufende Optimierung der gewählten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich und gesondert eine Erfolgszusage vereinbart ist. Insbesondere werden eine bestimmte Anzahl an Anfragen, Terminen, Buchungen, Bewerbungen oder Abschlüssen sowie bestimmte Umsätze oder Platzierungen nicht zugesichert, es sei denn, eine solche Zusage ist im Angebot oder in §5a dieser Bedingungen ausdrücklich getroffen.
§3.1 Schaltung und Betreuung bezahlter Werbeanzeigen
Umfasst die Leistung die Schaltung und Betreuung bezahlter Werbeanzeigen über das Werbenetzwerk der Meta Platforms, Inc. (Instagram und Facebook) oder über das Werbenetzwerk der Google LLC (Google Suche, YouTube und Partnernetzwerke), so umfasst sie die fachgerechte technische Einrichtung, Schaltung und laufende Optimierung der Kampagnen. Eine bestimmte Anzahl an Anfragen, Buchungen, Bewerbungen oder Abschlüssen wird nicht zugesichert, ein Anspruch auf Rückerstattung besteht insoweit nicht.
§3.2 Suchmaschinenoptimierung
Gegenstand einer Suchmaschinenoptimierung ist die konkrete technische Umsetzung der vereinbarten Optimierungsmaßnahmen. Die Suchergebnisse und deren Reihenfolge werden von den Algorithmen der jeweiligen Suchmaschine gesteuert, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Eine bestimmte Platzierung oder eine Steigerung von Besucherzahlen wird nicht geschuldet.
§3.3 Websites und Bearbeitungssystem
Beim Erwerb einer Website kann der Kunde ein Bearbeitungssystem zur eigenständigen Pflege der Inhalte hinzubuchen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, Funktionsstörungen oder Darstellungsfehler, die durch eigenständige Änderungen des Kunden über dieses System entstehen. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der Anbieter empfiehlt vor umfangreichen Änderungen eine Datensicherung.
§3.4 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs oder zusätzliche Leistungen, ist der Anbieter bemüht, diesen Wünschen nach Möglichkeit nachzukommen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Angebot über die Änderungen, einschließlich der voraussichtlichen Auswirkungen auf den Zeitplan und der zusätzlichen Vergütung. Ein verbindlicher Anspruch auf die Durchführung solcher Leistungen besteht erst nach schriftlicher Bestätigung des Angebots durch den Kunden. Zusätzliche Vergütungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§4 Werbebudget
Bei Leistungen, die die Schaltung bezahlter Werbeanzeigen umfassen, ist das Werbebudget nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters. Es wird gesondert festgelegt und ist vom Kunden zu tragen. Das Werbebudget wird bevorzugt über den Anbieter abgerechnet, kann jedoch nach Vereinbarung auch direkt vom Kunden an das jeweilige Werbenetzwerk gezahlt werden. Die Höhe des Werbebudgets wird im Angebot festgelegt. Soweit für eine vereinbarte Leistung ein Mindestwerbebudget als Voraussetzung genannt ist, ist dessen Bereitstellung Mitwirkungspflicht des Kunden.
§5 Mitarbeitergewinnung und Zusammenwirken
Umfasst die vereinbarte Leistung die Mitarbeitergewinnung, erbringt der Anbieter die im Angebot vereinbarten Leistungen zur Gewinnung von Bewerbern, insbesondere die Konzeption, Einrichtung und Aussteuerung von Werbekampagnen sowie die telefonische Vorqualifizierung und Übergabe von Bewerbern an den Kunden. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung dieser Leistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Eine bestimmte Anzahl an Bewerbern, an Bewerbungen oder an tatsächlichen Einstellungen wird nicht geschuldet und nicht zugesichert.
Der Kunde wirkt an der Gewinnung mit, indem er übergebene Bewerber zeitnah kontaktiert und die Auswahlgespräche sowie die Einstellungsentscheidung in eigener Verantwortung führt. Der Anbieter liefert den Bewerberfluss und den Prozess, nicht die Einstellung einer bestimmten Person. Soweit für die Leistung ein Mindestwerbebudget als Voraussetzung genannt ist, gilt §4.
§5a Erfolgsbasierte Vermittlung und Direktvermittlung
Umfasst die vereinbarte Leistung die erfolgsbasierte Vermittlung oder die Direktvermittlung von Fachkräften, vermittelt der Anbieter dem Kunden geeignete, vorqualifizierte Personen mit dem Ziel, ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und der vermittelten Person zu begründen. Gegenstand ist die Vermittlung, nicht die Überlassung von Arbeitnehmern. Ein Arbeitsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der vermittelten Person zustande. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes findet nicht statt.
Der Vermittlungserfolg tritt ein, sobald zwischen dem Kunden und einer vom Anbieter vorgestellten Person ein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Dies gilt für unbefristete wie für befristete Arbeitsverhältnisse. Als vorgestellt gilt eine Person, die der Anbieter dem Kunden namentlich benannt und übergeben hat. Kommt innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung ein Arbeitsverhältnis mit einer vom Anbieter vorgestellten Person zustande, gilt der Vermittlungserfolg als durch den Anbieter herbeigeführt, auch wenn der Kunde die Person zwischenzeitlich auf einem anderen Weg erneut kontaktiert hat.
Das Vermittlungshonorar beträgt das Zweieinhalbfache (2,5-fache) des zwischen dem Kunden und der vermittelten Person vereinbarten Brutto-Monatsgehalts. Maßgeblich ist das vereinbarte monatliche Bruttogrundgehalt auf Basis der vereinbarten Arbeitszeit. Der so ermittelte Betrag ist das Netto-Honorar des Anbieters und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Honorar wird mit dem Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses fällig. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses sowie über das vereinbarte Brutto-Monatsgehalt.
Umfasst die Leistung die erfolgsbasierte Vermittlung mit Werbung, stellt der Kunde zusätzlich ein im Angebot festgelegtes monatliches Werbebudget bereit. Das Werbebudget ist nicht Teil des Vermittlungshonorars. Es wird nach §4 behandelt, bevorzugt über den Anbieter abgerechnet und fällt für die Dauer der Gewinnungsphase unabhängig vom Eintritt des Vermittlungserfolgs an. Bei der Direktvermittlung aus dem vorhandenen Bewerberkreis fällt kein Werbebudget an.
Endet ein über die erfolgsbasierte Vermittlung mit Werbung nach diesem §5a zustande gekommenes Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit, längstens innerhalb von sechs Monaten ab dem vereinbarten Arbeitsbeginn, aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, führt der Anbieter auf Wunsch des Kunden einmalig eine honorarfreie Nachbesetzung derselben Stelle durch. Diese Nachbesetzung gilt ausschließlich für die erfolgsbasierte Vermittlung mit Werbung und setzt voraus, dass der Kunde das vereinbarte Vermittlungshonorar vollständig entrichtet und den Anbieter unverzüglich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert hat. Für die Direktvermittlung nach dem folgenden Absatz sowie für Leistungen der Mitarbeitergewinnung nach §5 besteht kein Anspruch auf eine Nachbesetzung. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Vermittlungshonorars besteht nicht.
Bei der Direktvermittlung einer konkreten, aus dem vorhandenen Bewerberkreis vorgestellten Person ist das Vermittlungshonorar mit dem Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses endgültig verdient. Kommt kein Arbeitsverhältnis zustande, entsteht kein Vermittlungshonorar. Endet das Arbeitsverhältnis nach seinem Zustandekommen, auch innerhalb der Probezeit, bleibt das verdiente Vermittlungshonorar bestehen. Ein Anspruch auf eine Nachbesetzung, auf eine Ersatzvermittlung oder auf Rückzahlung des Vermittlungshonorars besteht bei der Direktvermittlung nicht. Der Kunde wählt die vorgestellte Person eigenverantwortlich aus und trägt als Arbeitgeber das mit der Beschäftigung verbundene Risiko.
Die Auswahlgespräche und die Einstellungsentscheidung führt der Kunde in eigener Verantwortung durch. Der Anbieter schuldet die Vorstellung geeigneter, vorqualifizierter Personen, nicht die Einstellung einer bestimmten Person.
Stellt der Kunde eine vom Anbieter vorgestellte Person innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung ein, gilt die Einstellung als durch den Anbieter vermittelt, auch nach Beendigung des Vertrages und unabhängig davon, auf welchem Weg der Vertragsschluss zustande kommt. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über eine solche Einstellung. Der Anbieter ist berechtigt, das für die betreffende Position vereinbarte Vermittlungshonorar zu berechnen, soweit dieses noch nicht vergütet wurde. Die Weitergabe vorgestellter Kandidatenprofile an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform untersagt. Stellt ein Dritter, dem der Kunde ein Profil zugänglich gemacht hat, die vorgestellte Person ein, ist der Anbieter berechtigt, das für die betreffende Position vereinbarte Vermittlungshonorar vom Kunden zu verlangen, soweit dieses noch nicht vergütet wurde.
§6 Gemeinsame Verantwortlichkeit im Datenschutz
Soweit der Anbieter im Rahmen der Patienten- oder Interessentengewinnung personenbezogene Daten über eine von ihm betriebene Erfassungsstrecke erhebt, diese vorqualifiziert und an den Kunden übergibt, sind Anbieter und Kunde gemeinsam Verantwortliche im Sinne von Artikel 26 der Datenschutz-Grundverordnung. Für dieses Zusammenwirken gilt Folgendes.
- Der Anbieter ist verantwortlich für die Erhebung der Daten im Funnel, deren Vorqualifizierung und die Vermittlung an den Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der Übergabe für die weitere Verarbeitung verantwortlich.
- Die Erfüllung der Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung übernimmt der Anbieter, da die Daten bei ihm erhoben werden.
- Betroffenenanfragen, insbesondere auf Auskunft, Löschung und Widerruf, bearbeitet die Stelle, bei der sie eingehen. Die jeweils andere Seite arbeitet innerhalb angemessener Frist zu.
- Betroffene können ihre Rechte gegenüber beiden Beteiligten geltend machen. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung und kann vertraglich nicht abbedungen werden.
- Der Anbieter holt die erforderlichen Einwilligungen ein und führt den Nachweis. Zu jeder Einwilligung werden der vollständige Wortlaut, der der betroffenen Person angezeigt wurde, sowie Zeitpunkt, IP-Adresse und Browserkennung gespeichert.
- Das Wesentliche dieser Vereinbarung wird betroffenen Personen in der Datenschutzerklärung der Erfassungsseiten zugänglich gemacht.
Im Übrigen erfolgt die Datenerhebung, -nutzung und -löschung gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter marmodify-dental.de/datenschutzerklaerung.
§7 Feedback bei Website- und Designprojekten
Bei der Erstellung von Websites und Designleistungen hat der Kunde das Recht, während des Gestaltungsprozesses in bis zu drei vom Anbieter festgelegten Feedback-Runden Rückmeldungen zu den Entwürfen zu geben. Jede Feedback-Runde soll spezifische, konstruktive Anmerkungen enthalten, die sich auf vorher vereinbarte Projektziele beziehen. Der Umfang des Feedbacks pro Runde beschränkt sich auf wesentliche Aspekte des Projekts. Feedback ist innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Entwürfe bereitzustellen, um Verzögerungen im Projektzeitplan zu vermeiden. Der Kunde hat das Recht, innerhalb eines Monats nach Übergabe drei kostenfreie Änderungswünsche zu äußern. Davon ausgeschlossen sind Veränderungen im grundlegenden Wesen der Dienstleistung.
§8 Lieferzeit und Kundenkommunikation
Der Anbieter erbringt die vertraglich vereinbarte Dienstleistung innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens. Die Berechnung der Lieferzeit pausiert für Zeiträume, in denen der Anbieter auf notwendige Informationen, Bestätigungen oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet. Die Wartezeit beginnt mit dem Tag der Anfrage des Anbieters an den Kunden und endet mit dem Tag, an dem der Anbieter die angeforderte Antwort oder Handlung erhält. Die Lieferzeit pausiert ebenfalls, wenn Verzögerungen durch Drittanbieter auftreten, die der Anbieter zur Erbringung der Dienstleistung nutzt.
Der Kunde verpflichtet sich, auf Anfragen des Anbieters innerhalb von drei Werktagen zu reagieren. Der Kunde ist sich bewusst, dass Verzögerungen in der Kommunikation zu einer entsprechenden Anpassung der Lieferzeit führen können.
§9 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Preis für die Dienstleistung sowie die Zahlungsbedingungen, insbesondere eine etwaige Aufteilung in Anzahlung, Teilzahlungen oder laufende Zahlungen und deren Fälligkeit, werden in der Honorarvereinbarung beziehungsweise im Angebot vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sämtliche Rechnungen sind zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar, sofern kein gesondertes Zahlungsziel eingeräumt ist. Der Kunde befindet sich mit Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstages in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die jährlichen Hosting-Kosten innerhalb eines Jahres um bis zu 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu erhöhen. Sollte ein Anstieg der Bereitstellungskosten des Anbieters um mindestens 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auftreten, kann eine Erhöhung über diesen Prozentsatz hinaus erfolgen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§10 Eigentumsvorbehalt
Die erbrachten Leistungen und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum des Anbieters. Erst mit vollständigem Eingang der vereinbarten Summe auf dem Konto des Anbieters erfolgt die Übereignung der erbrachten Leistungen an den Kunden.
§10a Nutzungsrechte und Projektergebnisse
Der Anbieter räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Materialien ein, ausschließlich für dessen eigene Marketing- und Recruiting-Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte, eine Unterlizenzierung, eine Bearbeitung oder eine kommerzielle Weiterverwertung außerhalb dieses Zwecks bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit erhält der Kunde die im Rahmen des Projekts erstellten und freigegebenen Inhalte in digitaler Form, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rohdaten, Projektdateien, Arbeitsstände und nicht veröffentlichte Entwürfe sind nicht Bestandteil der Übergabe. Von dem Anbieter bereitgestellte Landingpages, Funnels und Domains werden dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit überlassen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Der Anbieter bleibt berechtigt, die im Rahmen des Vertrages erstellten Konzepte, Gestaltungen, Videos, Werbemittel und sonstigen Arbeitsergebnisse zeitlich und räumlich unbeschränkt zu eigenen Zwecken zu nutzen, insbesondere zu deren Präsentation in eigenen Referenzen, im Portfolio, auf eigenen Internetseiten und in sozialen Netzwerken sowie in Angebots- und Ausschreibungsunterlagen. Personenbezogene Daten und als vertraulich gekennzeichnete Kundeninhalte sind hiervon ausgenommen, soweit der Kunde nicht in ihre Verwendung eingewilligt hat.
§10b Referenznutzung und Kundenstimmen
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und die im Rahmen der Zusammenarbeit erzielten, anonymisierten oder vom Kunden freigegebenen Ergebnisse, zum Beispiel die Anzahl gewonnener Anfragen, Termine oder Bewerbungen sowie die Entwicklung ausgewählter Kennzahlen, zu eigenen Marketingzwecken zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Der Kunde wirkt an der Erstellung von Referenzen und Kundenstimmen im zumutbaren Umfang mit. Eine Verpflichtung zur Abgabe einer bestimmten oder positiven Bewertung besteht nicht.
Ist der Kunde mit einer Leistung unzufrieden, wendet er sich vor einer öffentlichen Äußerung zunächst an den Anbieter und gibt diesem Gelegenheit, das Anliegen innerhalb einer angemessenen Frist zu klären. Das Recht des Kunden zu einer wahren und sachlichen öffentlichen Bewertung bleibt unberührt.
§11 Gewährleistung
Der Anbieter verpflichtet sich zur sachgemäßen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Mängelansprüche bestehen nur, wenn diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich geltend gemacht werden. Der Anbieter wird berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben.
§12 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Beginn und Mindestlaufzeit des Vertrages ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Laufzeit beginnt, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, mit dem Vertragsschluss und ist unabhängig davon, ob und wann der Kunde die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornimmt.
Ist im Angebot eine automatische Verlängerung vorgesehen, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um die im Angebot genannte Verlängerungsdauer, sofern er nicht mit der im Angebot genannten Frist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Ist eine automatische Verlängerung vorgesehen, aber keine Kündigungsfrist genannt, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Ist im Angebot keine automatische Verlängerung vorgesehen, endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
Kündigungen bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail. Bei laufenden Leistungen ist eine vereinbarte monatliche Zahlweise eine Aufteilung des vereinbarten Gesamtvolumens und begründet kein monatliches Kündigungsrecht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden, nachdem eine Vorauszahlung geleistet und erste notwendige Betriebsmittel zu Beginn der Dienstleistung beschafft wurden, ist die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung ausgeschlossen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Übereignung oder Herausgabe bereits erstellter oder teilweise erbrachter Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung. Diese Regelung dient der Deckung angefallener Aufwendungen und der Sicherstellung der Planungssicherheit für beide Vertragsparteien.
§13 Haftung
Der Kunde sichert zu, dass er sämtliche Rechte, einschließlich der Urheberrechte, an den Texten, Bildern, Grafiken und sonstigen Materialien, die er dem Anbieter zur Verfügung stellt, besitzt oder die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen eingeholt hat. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten durch die vom Kunden bereitgestellten Materialien beruhen.
§13.1 Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§13.2 Haftungsausschluss
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat eine wesentliche Vertragspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.
§13.3 Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
§13.4 Verjährung
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
§13.5 Haftungsausschluss gemäß DSGVO
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, die auf falschen, unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden beruhen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen und korrekten Informationen gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung bereitzustellen.
§14 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und Inhalte vollständig und rechtzeitig zur Verfügung, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach Anforderung durch den Anbieter. Bei Websites umfasst dies insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Bei Werbe- und Gewinnungsleistungen umfasst dies insbesondere die Zugänge zu Werbekonten und Werbeplattformen, zu Social-Media-Konten, zu Domains, Websites und Terminbuchungssystemen sowie die rechtzeitige Freigabe von Werbemitteln und Landing- oder Karriereseiten. Der Kunde ist allein für die von ihm bereitgestellten Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.
Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung und wird die Leistungserbringung dadurch ganz oder teilweise verhindert oder verzögert, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters in voller Höhe bestehen. Die Vertragslaufzeit sowie vereinbarte Verlängerungs- und Kündigungsfristen laufen auch während einer durch fehlende Mitwirkung des Kunden verursachten Verzögerung weiter.
Fordert der Anbieter den Kunden in Textform unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zehn Werktagen zur Mitwirkung auf und bleibt diese aus, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Vergütungsanspruch für die vereinbarte Laufzeit bleibt hiervon unberührt.
Weitere leistungsspezifische Mitwirkungspflichten, insbesondere die Mitwirkung bei der Mitarbeitergewinnung nach §5 und die Bereitstellung eines Mindestwerbebudgets nach §4, bleiben unberührt.
§14a Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich zu behandeln und nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden. Diese Pflicht besteht für zwei Jahre nach Beendigung des Vertrages fort. Unberührt bleiben gesetzliche Auskunfts- und Offenlegungspflichten sowie das Recht des Anbieters zur Referenznutzung nach §10b.
§15 Datenschutz
Die Datenerhebung, -nutzung und -löschung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter marmodify-dental.de/datenschutzerklaerung. Für die gemeinsame Verantwortlichkeit bei der Patienten- und Interessentengewinnung gilt zusätzlich §6.
§16 Regelung von Strafen bei Vertragsverstößen
Bei Zahlungsverzug wird nach der zweiten Mahnung eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Für ausstehende Zahlungen berechnet der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz. Bei unerlaubter Nutzung der Dienste oder Werke vor vollständiger Bezahlung wird eine Strafe in Höhe von 10 Prozent des Projektwertes fällig. Bei direkten Schäden durch nachweisbare Vertragsverstöße des Kunden fordert der Anbieter Schadenersatz in Höhe des entstandenen Schadens.
§17 Ausschluss religiöser, politischer und ideologischer Inhalte
Der Anbieter integriert im Rahmen seiner Leistungen keinerlei Inhalte, die religiöse, politische oder ideologische Symbole, Darstellungen oder Botschaften enthalten. Der Kunde stellt dem Anbieter keine Materialien oder Anweisungen zur Verfügung, die im Widerspruch zu dieser Klausel stehen. Im Falle eines Verstoßes behält sich der Anbieter das Recht vor, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. Kommt der Kunde einer schriftlichen Aufforderung zur Entfernung solcher Inhalte nicht innerhalb von 14 Tagen nach, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Des Weiteren kann in diesem Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro geltend gemacht werden.
§18 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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