Kurzdefinition
CMD als Schwerpunkt aufzubauen bezeichnet den mehrjährigen Weg von der ersten strukturierten Fortbildung bis zu einer Fallzahl und Praxisorganisation, die einen Tätigkeitsschwerpunkt tragen und nach außen benennen lässt. Der Aufbau folgt einer festen Reihenfolge: Qualifikation und Netzwerk vor Fallzahl, Fallzahl vor Außendarstellung. Wird diese Reihenfolge umgedreht, entsteht ein berufsrechtliches und ein Vertrauensrisiko zugleich.
Auf einen Blick
- Für CMD existiert kein eigenes Fachgebiet: Die Musterweiterbildungsordnung kennt nur Oralchirurgie und Kieferorthopädie (BZÄK, MWBO, Beschluss vom 16.11.2024)
- Ein Tätigkeitsschwerpunkt darf erst ausgewiesen werden, wenn die Tätigkeit deutlich mehr als 20 Prozent der Gesamtleistung ausmacht (BZÄK, Kommentierung MBO-Z § 21)
- Physiotherapie, Schmerzmedizin, Psychosomatik, Orthopädie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie gehören zum regulären Therapiespektrum, nicht zur Ausnahme (DGFDT u. a. 2022)
- Vor einer irreversiblen Umsetzung soll über mindestens sechs Monate eine stabile, beschwerdearme Situation dokumentiert sein (DGFDT u. a. 2022)
- Die wissenschaftliche Mitteilung zur CMD-Therapie trägt den Stand 05/2022 mit geplanter Überarbeitung 05/2027, ist also vergleichsweise aktuell
Einordnung
Für den Aufbau eines Tätigkeitsschwerpunkts CMD steht, anders als bei manchen anderen Tätigkeitsschwerpunkten, kein hoheitlich geregelter Facharztweg zur Verfügung. Die Musterweiterbildungsordnung führt in ihren Anlagen ausschließlich die Fachgebiete Oralchirurgie und Kieferorthopädie (BZÄK, MWBO, Beschluss vom 16.11.2024); ein Fachzahnarzt für Funktionsdiagnostik oder CMD existiert nicht. Der Aufbau läuft deshalb strukturell über einen einzigen Weg: freie, strukturierte Fortbildung über Fachgesellschaften, kombiniert mit dem Nachweis, dass die Tätigkeit tatsächlich deutlich mehr als 20 Prozent der Gesamtleistung ausmacht, bevor sie als Tätigkeitsschwerpunkt nach § 21 Abs. 2 MBO-Z benannt werden darf.
Das unterscheidet den Aufbau bei CMD von Bereichen, in denen private Fachgesellschaften zusätzlich eine fallzahlbasierte Zertifizierung anbieten, die als äußerer Nachweis herangezogen werden kann. Eine vergleichbare, breit anerkannte Fallzahl-Zertifizierung für CMD wurde in den geprüften Quellen nicht gefunden. Die Beweislast für die eigene Substanz liegt damit stärker auf der Praxis selbst: auf einer sauberen, durchgängigen Dokumentation der eigenen Fälle, nicht auf einem externen Siegel.
Der zweite Baustein, der den Aufbau bei CMD von rein technischen Schwerpunkten unterscheidet, ist das Netzwerk. Physiotherapie, Logopädie, Psychosomatik, Schmerztherapie, Orthopädie sowie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie führen die Fachgesellschaften als reguläre Bestandteile des Therapiespektrums, nicht als Ausnahme (DGFDT u. a. 2022). Ein Aufbauprozess, der dieses Netzwerk erst aufbaut, wenn bereits Patienten da sind, dreht eine Voraussetzung in eine Nachbesserung um.
Relevanz für die Praxis
Der Aufbau ist eine Investition mit langer Vorlaufzeit, in der zunächst Kosten für Fortbildung, Diagnostikausstattung und aufgewendete Zeit für den Netzwerkaufbau entstehen, bevor in nennenswertem Umfang Honorar zurückfließt. Anders als bei Bereichen mit klarer Facharztlaufbahn lässt sich diese Vorlaufzeit nicht an einem formalen Meilenstein wie einer bestandenen Prüfung festmachen, sondern nur an der tatsächlich erreichten Diagnostiktiefe und Fallzahl.
Wer die Reihenfolge umdreht und zuerst die Außendarstellung aufbaut, um Netzwerk und Fallzahl anschließend nachzuliefern, trägt zwei Risiken gleichzeitig. Berufsrechtlich kann eine verfrühte Bezeichnung als Tätigkeitsschwerpunkt vor Erreichen der 20-Prozent-Schwelle angreifbar sein. Fachlich und im Vertrauen der Patienten wiegt schwerer: Läuft die Kommunikation an, bevor Physiotherapie, Orthopädie oder Schmerzmedizin als Kooperationspartner feststehen, brechen Behandlungsverläufe genau dort ab, wo die Fachgesellschaften eine Weiterbehandlung außerhalb der Zahnmedizin vorsehen, und die erste Erfahrung der neu gewonnenen Patienten ist eine Sackgasse statt eines Behandlungspfads.
Der Aufbau bindet zudem Kapital und Zeit parallel zum laufenden Betrieb. Ein Registriersystem, ein geeigneter Artikulator und die Einarbeitung des Teams in eine strukturierte Diagnostikkette entziehen Kapazität, die an anderer Stelle in der Praxis fehlt, während die Fallzahl noch nicht ausreicht, um diese Kapazität wirtschaftlich zu rechtfertigen. Diese Phase ist erfahrungsgemäß die verletzlichste im gesamten Prozess.
Für kieferorthopädische Praxen ergibt sich eine eigene Aufgabe im Aufbauprozess. Weil eine kieferorthopädische Behandlung aus sich heraus keine First-Line-Therapie bei CMD ist und bei bestehender Symptomatik eine konservative Vorbehandlung vorgeschaltet werden soll (DGFDT u. a. 2022), bedeutet der Aufbau eines CMD-Bausteins hier nicht den Aufbau eines eigenen Patiententrichters, sondern die Einführung eines zusätzlichen Diagnostikschritts vor Beginn der eigentlichen, meist irreversiblen kieferorthopädischen Therapie. Dieser Schritt betrifft praktisch jeden Behandlungsplan, nicht nur ausgewählte Fälle.
Was bei der Umsetzung zählt
Phase 1, Qualifizierung. Beginnen Sie mit strukturierter Fortbildung, die sich am Diagnostikstandard der Fachgesellschaften orientiert: Erfassung somatischer Funktionsbefunde an Kiefermuskeln, Kiefergelenken und Okklusion, ergänzt um ein Screening auf Risikofaktoren wie Stressbelastung, Angststörungen, Depression und Schmerzchronifizierung (DGFDT u. a. 2022). Ohne diesen Standard entsteht später eine Diagnostik, die eigene Fälle nicht sauber trägt.
Phase 2, Netzwerkaufbau. Bauen Sie parallel zur Qualifizierung, nicht erst danach, Kontakte zu Physiotherapie, Orthopädie und, für chronifizierte Verläufe, zu Schmerzmedizin und Psychosomatik auf. Dieser Schritt wird im Aufbauprozess am häufigsten übersprungen, weil er keinen unmittelbaren Umsatz erzeugt, ist aber Voraussetzung dafür, dass spätere Fälle nicht bei der Schiene enden.
Phase 3, erste Fälle. Führen Sie die vollständige Dokumentenkette von Fall eins an ein: wirtschaftliche Aufklärung in Textform vor Behandlungsbeginn (§ 630c Abs. 3 BGB) und, sobald ein Steigerungssatz oberhalb des Regelhöchstsatzes oder eine abweichende Gebührenhöhe vereinbart wird, die schriftliche Vereinbarung vor Erbringung der Leistung (§ 2 GOZ). Gerade die ersten Fälle dienen später als Referenz und Erfahrungsbasis, deshalb dürfen sie keine dokumentarischen Lücken aufweisen.
Phase 4, Fallzahlaufbau. Dokumentieren Sie jeden Fall über den vollen Zeitraum bis zur nach den Leitlinien vorgesehenen Stabilitätsphase von mindestens sechs Monaten. Diese Verlaufsdokumentation wird bei CMD, mangels externer Fallzahl-Zertifizierung, selbst zum wichtigsten Nachweis der eigenen Substanz.
Phase 5, Konsolidierung und Außendarstellung. Erst wenn die Tätigkeit deutlich mehr als 20 Prozent der Gesamtleistung ausmacht und Netzwerk sowie Diagnostikkette im Alltag verlässlich funktionieren, benennen Sie den Tätigkeitsschwerpunkt nach außen. Stimmen Sie die Formulierung vorher mit Ihrer Landeszahnärztekammer ab, da die Anforderungen an die Ankündigung kammerspezifisch abweichen können.
Der häufigste Reihenfolge-Fehler ist die Umkehrung von Phase 5 und Phase 2: Sichtbarkeit wird aufgebaut, bevor die Kooperationspartner feststehen, die die Behandlung nach der zahnärztlichen Diagnostik tatsächlich fortführen.
Zahlen und Kontext
Die Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer, beschlossen von der Bundesversammlung am 16. November 2024, führt in ihren Anlagen ausschließlich die Fachgebiete Oralchirurgie und Kieferorthopädie; ein Fachgebiet oder eine vergleichbare hoheitliche Anerkennung für CMD oder Funktionsdiagnostik ist darin nicht vorgesehen. Berufsrechtlich verlangt die Kommentierung der Bundeszahnärztekammer zu § 21 Abs. 2 MBO-Z, dass die Tätigkeit deutlich mehr als 20 Prozent der Gesamtleistung ausmacht, bevor ein Tätigkeitsschwerpunkt kommuniziert werden darf.
Die gemeinsame wissenschaftliche Mitteilung der Fachgesellschaften zur Therapie craniomandibulärer Dysfunktionen trägt den Stand 05/2022 mit einer geplanten Überarbeitung 05/2027 (DGFDT u. a. 2022); für den Aufbauprozess bedeutet das eine vergleichsweise aktuelle und mittelfristig stabile fachliche Grundlage.
Zum betriebswirtschaftlichen Rahmen, in dem sich die Aufbauphase abspielt: Die steuerlichen Betriebsausgaben je Praxisinhaber lagen 2023 im Mittel bei 463.200 Euro, das sind 68,3 Prozent des Umsatzes von 677.900 Euro (KZBV, Jahrbuch 2025, Tab. 5.15). Zusätzliche Investitionen in Fortbildung und Diagnostikausstattung während der Aufbauphase verschieben diese Quote vorübergehend, ohne dass belastbare Zahlen zur typischen Größenordnung dieser Verschiebung vorliegen. Zum Stichtag 31.12.2024 waren 43.663 Zahnärztinnen und Zahnärzte in eigener Praxis niedergelassen (BZÄK, Nachgezählt 2025), eine Größenordnung, die den Rahmen markiert, ohne dass eine Erhebung vorliegt, wie viele davon einen CMD-Schwerpunkt aufgebaut haben.
Typische Fehler
Außendarstellung vor Netzwerk und Fallzahl. Ein Tätigkeitsschwerpunkt, der kommuniziert wird, bevor Kooperationspartner feststehen und die 20-Prozent-Schwelle erreicht ist, ist berufsrechtlich angreifbar und schafft ein Vertrauensproblem bei den ersten neu gewonnenen Patienten.
Der Netzwerkaufbau wird auf später verschoben. Weil Physiotherapie, Orthopädie und Schmerzmedizin regulärer Bestandteil des Therapiespektrums sind, enden Verläufe ohne diese Partner erfahrungsgemäß bei der Schiene, ohne dass eine Weiterbehandlung erfolgt.
Dokumentationsprozesse werden nachträglich statt von Fall eins an eingeführt. Gerade die ersten Fälle, die später als Substanznachweis dienen sollen, bleiben ohne saubere wirtschaftliche Aufklärung und Vereinbarung angreifbar.
Kieferorthopädische Praxen überspringen die konservative Vorbehandlungsphase. Wird die kieferorthopädische Therapie ohne vorgeschaltete CMD-Diagnostik begonnen, fehlt die von den Fachgesellschaften vorgesehene Grundlage bei bestehender Symptomatik.
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Aufbau eines Tätigkeitsschwerpunkts CMD? Eine bundesweit verbindliche Frist existiert nicht. Anders als bei Bereichen mit Facharztweg oder externer Fallzahl-Zertifizierung gibt es keinen formalen Meilenstein; maßgeblich ist, wann die 20-Prozent-Schwelle tatsächlich erreicht ist und Netzwerk sowie Diagnostikkette verlässlich funktionieren.
Brauche ich eine Zertifizierung, um den Schwerpunkt glaubwürdig zu benennen? Eine breit anerkannte, fallzahlbasierte Zertifizierung wie in manchen anderen Bereichen wurde für CMD in den geprüften Quellen nicht gefunden. Die Substanz muss sich deshalb vor allem aus der eigenen, sauber dokumentierten Fallhistorie ergeben.
Was baue ich zuerst auf, die Diagnostikausstattung oder das Netzwerk? Beides sollte parallel beginnen. Ausstattung ohne Netzwerk erzeugt Diagnosen ohne Weiterbehandlungsoption, Netzwerk ohne Diagnostikstandard erzeugt Zuweisungen ohne fachliche Substanz.
Ab wann darf ich den Schwerpunkt nach außen zeigen? Wenn die Tätigkeit deutlich mehr als 20 Prozent der Gesamtleistung ausmacht (BZÄK-Kommentierung zu § 21 MBO-Z). Stimmen Sie den genauen Zeitpunkt und die Formulierung vorab mit Ihrer Landeszahnärztekammer ab.
Was ändert sich für kieferorthopädische Praxen? Der Aufbau bedeutet hier meist keinen eigenen Patiententrichter, sondern einen zusätzlichen, vorgeschalteten Diagnostikschritt in praktisch jedem erwachsenen Behandlungsplan, bevor die eigentliche kieferorthopädische Therapie beginnt.
Verwandte Begriffe
- CMD als Leistung kalkulieren: die Wirtschaftlichkeitsrechnung, die Investitions- und Fallzahlaufbau begleitet
- CMD als Leistung vermarkten: folgt erst, wenn Qualifikation, Netzwerk und Fallzahl des Aufbauprozesses tragen
- CMD als Praxis positionieren: die Marktentscheidung, die der Aufbauprozess mit Substanz unterlegen muss
- CMD als Privatleistung kalkulieren: verlangt von Fall eins an eine saubere Abrechnungskette
- CMD-Spezialpraxis: der klinische und berufsrechtliche Zielzustand, auf den der Aufbauprozess hinführt
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch, § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Absatz 2 Satz 8. Fassung abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
- Bundesministerium der Justiz: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), § 2 Abweichende Vereinbarung. Fassung abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/__2.html
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien, Informationspflichten, Absatz 3. Fassung abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630c.html
- Bundeszahnärztekammer: Musterweiterbildungsordnung, Beschluss der Bundesversammlung vom 16. November 2024. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/mwbo.pdf
- Bundeszahnärztekammer: Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (MBO-Z), § 21 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung, mit Kommentierung. Stand 13.01.2026. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.bzaek.de/recht/musterberufsordnung/berufliche-kommunikation.html
- Bundeszahnärztekammer: Nachgezählt. Daten zur Zahnärzteschaft, Stand 31.12.2024. 2025. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.bzaek.de/ueber-uns/daten-und-zahlen/nachgezaehlt.html
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025. Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Tab. 5.15 (Steuerliche Einnahmen-Überschussrechnung je Praxisinhaber 2022 und 2023). Köln, Dezember 2025. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_Jahrbuch_2025_Web_ohne_GOZ.pdf
- Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT), Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien (DGPro), Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG), Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO), Arbeitskreis für Psychologie und Psychosomatik (AKPP), Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK): Therapie craniomandibulärer Dysfunktionen (CMD). Gemeinsame wissenschaftliche Mitteilung, Stand 05.2022, nächste geplante Überarbeitung 05.2027, herausgegeben über die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). https://www.dgzmk.de/therapie-craniomandibulaerer-dysfunktionen-cmd (abgerufen am 22.07.2026)
Rechtsstand der genannten Normen ist der 22.07.2026. Berufsrechtliche Anforderungen an Tätigkeitsschwerpunkte legt jede Landeszahnärztekammer eigenständig fest. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Unternehmensberatung im Einzelfall.
Unsicherheiten
Eine bundesweit verbindliche Frist für den Aufbau eines Tätigkeitsschwerpunkts CMD existiert nicht; die im Text genannten Phasen sind eine methodische Reihenfolge, keine gemessene durchschnittliche Aufbaudauer. Zur tatsächlichen, typischen Dauer bis zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit liegen keine belastbaren, veröffentlichten Zahlen vor.
Ob und in welcher Form Fachgesellschaften eine fallzahlbasierte Zertifizierung speziell für CMD anbieten, wurde in den ausgewerteten Stufe-1-Quellen nicht gefunden; die Aussage im Text bezieht sich auf diesen negativen Rechercheergebnis und schließt eine anderswo existierende, hier nicht erfasste Zertifizierung nicht sicher aus. Zu üblichen Investitionshöhen für Fortbildung und Diagnostikausstattung während der Aufbauphase liegen keine verifizierbaren Zahlen aus Stufe-1-Quellen vor, entsprechende Angaben wurden deshalb weggelassen. Ob einzelne Landeszahnärztekammern zusätzliche Nachweise für das Ankündigen eines Tätigkeitsschwerpunkts CMD verlangen, wurde nicht kammerweise geprüft.
Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

