Kurzdefinition
Funktionsdiagnostik und CMD bezeichnet das Zusammenspiel aus klinischer und instrumenteller Untersuchung des Kauorgans und dem Beschwerdebild der craniomandibulären Dysfunktion, das diese Untersuchung erfassen soll. Funktionsdiagnostik ist die Methode, CMD der mögliche Befund. Für Praxen ist die Methode Basiskompetenz vor prothetischer, kieferorthopädischer oder implantologischer Behandlung, unabhängig von einem eigenen CMD-Schwerpunkt.
Auf einen Blick
- Funktionsdiagnostik umfasst nach fachlicher Systematik klinische Funktionsanalyse, manuelle Funktionsdiagnostik, instrumentelle Funktionsdiagnostik und elektronische Registrierung (BZÄK, MWBO Anlage 2, Beschluss vom 16.11.2024)
- Die Musterweiterbildungsordnung für das Fachgebiet Kieferorthopädie fordert von Zahnärzten in Weiterbildung unter anderem 30 eigenständig durchgeführte Funktionsanalysen als Richtzahl (BZÄK, MWBO Anlage 2, 2024)
- CMD ist definiert als Schmerz und/oder Dysfunktion im Bereich der Kaumuskulatur und der Kiefergelenke, kein eigenes Fachgebiet und kein Fachzahnarzttitel (DGFDT u.a. 2022)
- Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen gehören nicht zur zahnärztlichen Behandlung im Sinne der GKV und werden von den Krankenkassen nicht bezuschusst (§ 28 Abs. 2 Satz 8 SGB V)
- Über 80 Prozent der CMD-Patienten berichten zusätzlich Schmerzen im Bereich des Nackens oder zeigen Besonderheiten der Kopf- oder Körperhaltung (DGFDT u.a. 2022)
Einordnung
Funktionsdiagnostik und CMD werden im Sprachgebrauch häufig gleichgesetzt, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge. Funktionsdiagnostik ist die Methode: die systematische Untersuchung von Kiefergelenken, Kaumuskulatur und Okklusion mittels klinischer Funktionsanalyse, manueller Funktionsdiagnostik, instrumenteller Funktionsdiagnostik und elektronischer Registrierung. CMD, die craniomandibuläre Dysfunktion, ist ein möglicher Befund dieser Untersuchung, definiert als Schmerz und/oder Dysfunktion im Bereich der Kaumuskulatur und der Kiefergelenke (DGFDT u.a. 2022). Nicht jede Funktionsdiagnostik findet eine CMD, und nicht jede Praxis, die Funktionsdiagnostik betreibt, behandelt CMD als Schwerpunkt.
Diese Unterscheidung hat eine praktische Konsequenz, die im Marketing des Themas oft untergeht. Während eine CMD-Spezialpraxis oder deren Vermarktung eine unternehmerische Entscheidung für ein eigenständiges Leistungssegment ist, gehört Funktionsdiagnostik als Basisdiagnostik in jede Praxis, die umfangreiche prothetische, kieferorthopädische oder implantologische Versorgungen plant. Bevor eine Okklusion umfassend verändert wird, muss geklärt sein, ob eine unerkannte CMD-Symptomatik besteht, die diese Veränderung erschwert oder eine irreversible Maßnahme falsch timt.
Die Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer bestätigt diesen Stellenwert für die Kieferorthopädie strukturell: Sie führt Funktionsdiagnostik, gegliedert in klinische, manuelle und instrumentelle Funktionsanalyse sowie elektronische Registrierung, als eigenen Kompetenzblock im Curriculum des Fachgebiets, mit einer Richtzahl von 30 eigenständig durchzuführenden Untersuchungen (BZÄK, MWBO Anlage 2, Beschluss vom 16.11.2024). Funktionsdiagnostik ist damit, anders als CMD-Therapie, ausdrücklich Teil der Grundausbildung eines Fachgebiets, nicht nur einer optionalen Zusatzqualifikation.
Relevanz für die Praxis
Für die allgemeinzahnärztliche Praxis liegt die Relevanz zuerst im Risikomanagement, nicht im Praxismarketing. Wird vor einer umfangreichen prothetischen Sanierung, einer kieferorthopädischen Behandlung oder einer implantologischen Versorgung keine funktionsdiagnostische Basisuntersuchung durchgeführt, kann eine vorbestehende CMD-Symptomatik unentdeckt bleiben und nach der Behandlung als vermeintliche Komplikation der eigentlichen Maßnahme erscheinen. Das betrifft die Beweislage im Streitfall ebenso wie die tatsächliche Patientenzufriedenheit.
Wirtschaftlich ist Funktionsdiagnostik als Basisscreening etwas anderes als eine ausgebaute CMD-Therapie. Screening bindet vergleichsweise wenig Zeit und lässt sich in die Erstuntersuchung integrieren. Eine vertiefte Funktionsanalyse mit instrumenteller Registrierung dagegen ist zeitintensiv und, wie die gesamte funktionstherapeutische Behandlung, vollständig privat zu liquidieren, weil sie nicht zur zahnärztlichen Behandlung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung gehört und von den Krankenkassen nicht bezuschusst wird (§ 28 Abs. 2 Satz 8 SGB V).
Die dritte Ebene betrifft die interdisziplinäre Vernetzung. Bereits ein Basisscreening kann Hinweise liefern, die eine Überweisung an Physiotherapie, Schmerzmedizin oder Orthopädie nahelegen, lange bevor eine eigene CMD-Therapie überhaupt zur Debatte steht. Über 80 Prozent der CMD-Patienten berichten zusätzlich Schmerzen im Bereich des Nackens oder zeigen Besonderheiten der Kopf- oder Körperhaltung (DGFDT u.a. 2022), ein Hinweis darauf, dass Funktionsdiagnostik selten isoliert betrachtet werden kann.
Für kieferorthopädische Praxen ist das Thema unmittelbar einschlägig, weil Funktionsdiagnostik expliziter Bestandteil der fachspezifischen Weiterbildung ist. Vor jeder umfangreichen, potenziell die Okklusion dauerhaft verändernden Behandlung sollte eine belastbare Funktionsdiagnostik stehen, weil kieferorthopädische Maßnahmen die Okklusion in der Regel irreversibel beeinflussen und eine bestehende CMD-Symptomatik nach den Fachgesellschaften zuerst konservativ vorbehandelt werden soll, bevor sie kieferorthopädisch adressiert wird.
Was bei der Umsetzung zählt
Der erste Schritt ist die Integration eines standardisierten funktionsdiagnostischen Basisscreenings in die allgemeine Erstuntersuchung, unabhängig davon, ob die Praxis einen CMD-Schwerpunkt führt. Ein solches Screening prüft Kiefergelenke, Kaumuskulatur und Okklusion orientierend und identifiziert, welche Fälle eine vertiefte, instrumentelle Funktionsanalyse brauchen.
Der zweite Schritt ist die klare Trennung von Screening und Therapie in Dokumentation und Abrechnung. Ein orientierendes Screening ist etwas anderes als eine vollständige klinische und instrumentelle Funktionsanalyse nach dem Gebührenverzeichnis der GOZ, und nur Letztere setzt in der Regel eine gesonderte Vereinbarung voraus.
Übersehen wird häufig der richtige Zeitpunkt: Funktionsdiagnostik gehört vor die Planung einer umfangreichen Versorgung, nicht in deren Verlauf, wenn bereits irreversible Schritte wie eine Präparation oder eine kieferorthopädische Apparatur gesetzt sind. Wird ein auffälliger Befund erst nach Behandlungsbeginn entdeckt, verengt sich der Handlungsspielraum erheblich.
Ebenso gehört ein funktionierendes Überweisernetzwerk in Physiotherapie, Orthopädie und, bei chronifizierten Verläufen, Schmerzmedizin vorbereitet, bevor die ersten auffälligen Befunde erhoben werden, nicht erst danach.
Zahlen und Kontext
Zur Methode selbst liegt eine belastbare curriculare Angabe vor: Die Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer verlangt im Fachgebiet Kieferorthopädie unter anderem 30 eigenständig durchgeführte klinische, manuelle und instrumentelle Funktionsanalysen einschließlich elektronischer Registrierung als Richtzahl (BZÄK, MWBO Anlage 2, Beschluss vom 16.11.2024).
Zur Definition von CMD liegt eine gemeinsame wissenschaftliche Mitteilung mehrerer Fachgesellschaften vor: Schmerz als Kaumuskel- oder Kiefergelenkschmerz sowie parafunktionell bedingter Zahnschmerz, Dysfunktion als Bewegungseinschränkung, Hypermobilität, Koordinationsstörung, intraartikuläre Störung oder funktionsstörende Vorkontakte (DGFDT u.a. 2022). Über 80 Prozent der CMD-Patienten berichten danach zusätzlich Schmerzen im Bereich des Nackens oder zeigen Besonderheiten der Kopf- oder Körperhaltung (DGFDT u.a. 2022).
Gebührenrechtlich ist die klinische Funktionsanalyse nach GOZ 8000 mit 500 Punkten bewertet, was bei einem Punktwert von 5,62421 Cent rechnerisch rund 28,12 Euro beim einfachen Satz ergibt (Anlage 1 zur GOZ, § 5 Abs. 1 GOZ). Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen gehören ausdrücklich nicht zur zahnärztlichen Behandlung im Sinne der GKV und dürfen auch nicht bezuschusst werden (§ 28 Abs. 2 Satz 8 SGB V).
Zur Prävalenz von CMD in der deutschen Bevölkerung liegt aus den ausgewerteten Stufe-1-Quellen keine belastbare Angabe vor.
Typische Fehler
Funktionsdiagnostik wird ausschließlich als Bestandteil eines CMD-Schwerpunkts verstanden. Als Basisscreening gehört sie vor jede umfangreiche prothetische, kieferorthopädische oder implantologische Behandlung, unabhängig von einem eigenen Schwerpunkt.
Ein orientierendes Screening wird abrechnungstechnisch wie eine vollständige Funktionsanalyse behandelt. Beide unterscheiden sich in Tiefe, Zeitaufwand und Vereinbarungspflicht nach GOZ erheblich.
Eine umfangreiche, irreversible Versorgung wird ohne vorherige Funktionsdiagnostik geplant. Eine unentdeckte CMD-Symptomatik kann nach der Behandlung als vermeintliche Komplikation der eigentlichen Maßnahme erscheinen.
Kieferorthopädische Behandlung wird als alleinige Lösung einer bestehenden CMD-Symptomatik dargestellt. Nach den Fachgesellschaften ist sie aus sich heraus keine First-Line-Therapie, eine konservative Behandlung soll vorgeschaltet werden.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Funktionsdiagnostik und CMD? Funktionsdiagnostik ist die Untersuchungsmethode, CMD ein möglicher Befund dieser Untersuchung. Nicht jede Funktionsdiagnostik findet eine CMD, und Funktionsdiagnostik als Basisscreening ist unabhängig von einem eigenen CMD-Schwerpunkt sinnvoll.
Muss jede Praxis Funktionsdiagnostik anbieten? Ein orientierendes Basisscreening gehört in jede Praxis, die umfangreiche prothetische, kieferorthopädische oder implantologische Versorgungen plant. Eine vertiefte, instrumentelle Funktionsanalyse als eigenständiges Leistungssegment ist dagegen eine zusätzliche unternehmerische Entscheidung.
Wird Funktionsdiagnostik von der Krankenkasse übernommen? Nein. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen gehören nicht zur zahnärztlichen Behandlung im Sinne der GKV und werden nicht bezuschusst (§ 28 Abs. 2 Satz 8 SGB V), unabhängig von der medizinischen Indikation.
Warum spielt Funktionsdiagnostik in der Kieferorthopädie eine besondere Rolle? Weil kieferorthopädische Maßnahmen die Okklusion in der Regel irreversibel verändern und die Musterweiterbildungsordnung Funktionsdiagnostik ausdrücklich als Kompetenzbestandteil des Fachgebiets mit einer Richtzahl von 30 Untersuchungen vorsieht (BZÄK, MWBO Anlage 2, 2024).
Wie viele Menschen sind von CMD betroffen? Eine belastbare, mit Jahr belegte Prävalenzangabe für die deutsche Bevölkerung liegt aus den ausgewerteten Stufe-1-Quellen nicht vor. Kursierende Prozentangaben ließen sich nicht auf eine primäre Quelle zurückführen und werden deshalb hier nicht genannt.
Verwandte Begriffe
- Ästhetische Frontzahnbehandlung aus unternehmerischer Sicht: Funktionsdiagnostik sollte umfangreichen ästhetischen Eingriffen an der Frontzahnokklusion vorausgehen
- Behandlung unter Vollnarkose: Funktionsdiagnostik gehört vor irreversible Eingriffe, die unter Narkose vorgenommen werden
- Brücken aus unternehmerischer Sicht: Okklusionsprüfung vor umfangreicher Brückenversorgung zur Vermeidung von Folgeproblemen
- Endodontie als Spezialisierung: Abklärung der Okklusion vor endodontisch-prothetischer Gesamtsanierung
- CMD-Spezialpraxis: das eigenständige Praxismodell, das über das hier beschriebene Basisscreening hinausgeht
Quellen
- Bundeszahnärztekammer: Musterweiterbildungsordnung, Beschluss der Bundesversammlung vom 16. November 2024, Anlage 2 (Kieferorthopädie), Abschnitt Diagnostik. 2024. https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/mwbo.pdf (abgerufen am 22.07.2026)
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html (abgerufen am 22.07.2026)
- Bundesministerium der Justiz: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), § 5 sowie Anlage 1, Abschnitt J (Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen). https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/ (abgerufen am 22.07.2026)
- Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT), Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien (DGPro), Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG), Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO), Arbeitskreis für Psychologie und Psychosomatik (AKPP), Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK): Therapie craniomandibulärer Dysfunktionen (CMD). Gemeinsame wissenschaftliche Mitteilung, Stand 05.2022, herausgegeben über die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). https://www.dgzmk.de/therapie-craniomandibulaerer-dysfunktionen-cmd (abgerufen am 22.07.2026)
- Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT), Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK): S2k-Leitlinie „Okklusionsschienen zur Behandlung craniomandibulärer Dysfunktionen und zur präprothetischen Therapie”, Langfassung. AWMF-Registernummer 083-051, Stand Februar 2024, gültig bis Februar 2029. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/083-051 (abgerufen am 22.07.2026)
- Bundeszahnärztekammer: Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (MBO-Z), § 21 nebst Kommentierung. https://www.bzaek.de/recht/musterberufsordnung/berufliche-kommunikation.html (abgerufen am 22.07.2026)
Unsicherheiten
Zur Prävalenz von CMD in der deutschen Bevölkerung liegt aus den ausgewerteten Stufe-1-Quellen kein belastbarer, mit Jahr belegter Wert vor. Die sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie weist in den eingesehenen Veröffentlichungen keine CMD-Prävalenz aus.
Zur Verbreitung standardisierter funktionsdiagnostischer Basisscreenings in deutschen Allgemeinpraxen, zu deren Zeitaufwand und zu ihrem Einfluss auf spätere Behandlungsverläufe liegen keine belastbaren amtlichen oder standeseigenen Daten vor.
Die Richtzahl von 30 Funktionsanalysen bezieht sich auf die fachspezifische Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und lässt sich nicht unmittelbar auf die notwendige Übung einer allgemeinzahnärztlichen Praxis übertragen, sie dient hier als Beleg für den Stellenwert der Methode, nicht als Vorgabe für Allgemeinpraxen.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 22.07.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

