Kieferorthopädie aus Praxissicht Auch für KFO-Praxen

Erwachsenen-KFO aus Praxissicht

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 8 Minuten Lesezeit

Kurzdefinition

Erwachsenen-KFO aus Praxissicht bezeichnet die laufende Kommunikation und Positionierung des kieferorthopädischen Behandlungsangebots für Patienten nach abgeschlossener Wachstumsphase, in der Regel ab 18 Jahren. Anders als beim Aufbau des Selbstzahlerbereichs geht es hier um die Außendarstellung eines bereits bestehenden Angebots: Website, Beratungsgespräch und die Ansprache einer Zielgruppe, die Kieferorthopädie oft nicht mit sich selbst verbindet.

Auf einen Blick

  • Der Kassenanspruch für Kieferorthopädie endet mit Vollendung des 18. Lebensjahrs, Ausnahme nur bei schweren Kieferanomalien mit kombiniert kieferchirurgischem Bedarf (§ 28 Abs. 2 SGB V)
  • Die GOZ-Ziffer 6090 bewertet die Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase mit 700 Punkten, eine eigene Ziffer speziell für diese Konstellation (GOZ, Anlage 1)
  • Das entspricht rechnerisch rund 90,55 Euro je Kiefer beim 2,3-fachen Regelsatz (eigene Berechnung nach § 5 GOZ)
  • Weil die Behandlung vollständig privat zu tragen ist, greift die wirtschaftliche Informationspflicht vor Behandlungsbeginn in Textform (§ 630c Abs. 3 BGB)
  • 3.825 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie waren zum 31.12.2024 in Deutschland tätig (BZÄK 2025)

Einordnung

Erwachsenen-KFO aus Praxissicht meint nicht den strukturellen Aufbau eines Selbstzahlerbereichs mit eigener Kalkulation und eigenem Recallsystem, das an anderer Stelle behandelt wird, sondern die laufende Außendarstellung eines bereits bestehenden Angebots gegenüber einer Zielgruppe, die sich selbst häufig nicht spontan als kieferorthopädische Patientengruppe versteht. Bei Minderjährigen sorgt die Systematik der gesetzlichen Krankenversicherung für einen gewissen automatischen Zulauf: Kinderärztliche und kinderzahnärztliche Vorsorge, Schuluntersuchungen und die übliche Überweisungspraxis führen Familien zur kieferorthopädischen Erstvorstellung, häufig ohne dass die Praxis selbst aktiv werben muss. Bei Erwachsenen entfällt dieser Mechanismus fast vollständig.

Erwachsene Patienten erreichen eine kieferorthopädische Praxis stattdessen überwiegend über drei Wege: die eigene Recherche, meist ausgelöst durch eine ästhetische oder funktionelle Beschwerde, die Empfehlung des allgemeinen Hauszahnarztes im Rahmen einer umfassenderen Behandlung, etwa vor Zahnersatz oder Parodontalbehandlung, oder die Weiterempfehlung durch andere Patienten. Die Kommunikation muss also aktiver ansetzen als bei Kindern und eine Zielgruppe adressieren, deren Fragen sich von denen der Elternkommunikation grundlegend unterscheiden: Sichtbarkeit der Apparatur im Berufsalltag, Vereinbarkeit mit der eigenen Zeitplanung und die Frage, ob eine Behandlung im Erwachsenenalter überhaupt noch sinnvoll ist.

Relevanz für die Praxis

Für die Praxis ist die zentrale Herausforderung, dass Kieferorthopädie in der öffentlichen Wahrnehmung nach wie vor stark mit Kindesalter assoziiert wird, obwohl ein relevanter Teil der Anfragen von Erwachsenen kommt. Eine Website oder ein Wartezimmerauftritt, der ausschließlich auf Familien und Kinder ausgerichtet ist, signalisiert erwachsenen Interessenten unterschwellig, dass sie nicht die vorgesehene Zielgruppe sind, selbst wenn die Praxis Erwachsene tatsächlich behandelt.

Zweitens unterscheidet sich die Abrechnungslogik bei abgeschlossener Wachstumsphase strukturell von der bei Kindern. Die Ziffer 6090 des GOZ-Gebührenverzeichnisses bewertet die Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase mit 700 Punkten und damit deutlich niedriger als die Ziffern 6060 bis 6080, die eine Einstellung der Kiefer während der Wachstumsphase mit 1.800 bis 3.600 Punkten bewerten. Für die Praxis bedeutet das: Ein pauschaler Verweis auf die übliche KFO-Ziffer greift bei Erwachsenen zu kurz, weil ein Teil der Behandlungsschritte über eine eigene, niedriger bewertete Ziffer läuft, während andere Schritte, etwa die allgemeine Umformung eines Kiefers nach den Ziffern 6030 bis 6050, unverändert gelten.

Drittens läuft die Patientengewinnung stärker über Kooperationen als bei Kindern. Weil der überweisende Hauszahnarzt bei Erwachsenen häufiger der erste Kontaktpunkt ist, etwa im Rahmen einer Vorbehandlung vor Zahnersatz oder Parodontaltherapie, wirkt sich eine aktiv gepflegte Überweiserbeziehung auf die Erwachsenenanfragen stärker aus als reine Patientenwerbung.

Was bei der Umsetzung zählt

Gestalten Sie einen eigenen Bereich der Website oder zumindest eigene Textabschnitte, die sich erkennbar an erwachsene Interessenten richten, mit einer Bildsprache und Wortwahl, die sich von der kinderorientierten Darstellung unterscheidet. Fragen wie Sichtbarkeit im Berufsalltag oder die Vereinbarkeit mit bestehenden Zahnersatzversorgungen sollten dort direkt angesprochen werden, nicht nur implizit mitgemeint sein.

Pflegen Sie die Beziehung zu allgemeinzahnärztlichen Praxen aktiv, etwa durch kurze fachliche Rückmeldungen nach einer Überweisung oder durch gemeinsame Fortbildungsformate. Ein Hauszahnarzt, der die Praxis und ihre Erwachsenenangebote kennt, überweist eher, wenn im Rahmen einer umfassenderen Behandlung eine kieferorthopädische Mitbehandlung sinnvoll erscheint.

Richten Sie das Beratungsgespräch auf erwachsenenspezifische Voraussetzungen aus, insbesondere den parodontalen Status, der vor einer Erwachsenenbehandlung geklärt sein sollte, und die realistische Behandlungsdauer neben einer bestehenden beruflichen Belastung. Eine Beratung, die diese Punkte von sich aus anspricht, wirkt auf erwachsene Patienten glaubwürdiger als eine, die das Gespräch unverändert aus der Kinderberatung übernimmt.

Klären Sie die wirtschaftliche Aufklärung vor Behandlungsbeginn sorgfältig, weil bei Erwachsenen in aller Regel kein Kassenanteil als Sicherheitsnetz existiert. Die Informationspflicht nach § 630c Abs. 3 BGB verlangt eine Textform-Information vor Behandlungsbeginn, sobald die vollständige Kostenübernahme durch Dritte nicht gesichert ist, was bei erwachsenen Selbstzahlern praktisch immer der Fall ist.

Zahlen und Kontext

Der Kassenanspruch auf kieferorthopädische Behandlung endet mit Vollendung des 18. Lebensjahrs; eine Ausnahme gilt nur für Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfordern (§ 28 Abs. 2 Satz 6 und 7 SGB V). Für die Abrechnung bei abgeschlossener Wachstumsphase sieht das GOZ-Gebührenverzeichnis mit der Ziffer 6090 eine eigene Bewertung mit 700 Punkten vor, rechnerisch rund 90,55 Euro beim 2,3-fachen Regelsatz und dem Punktwert von 5,62421 Cent, eigene Berechnung. Zum Vergleich: Die allgemeinen Umformungsziffern 6030 bis 6050, die unabhängig vom Alter für die Umformung eines Kiefers gelten, bewerten mit 1.350 bis 3.600 Punkten deutlich höher, rechnerisch rund 174,63 bis 465,68 Euro.

Die GKV-Ausgaben für Kieferorthopädie insgesamt lagen 2024 bei 1.425,2 Mio. Euro (KZBV, Jahrbuch 2025, Tab. 2.13); diese Zahl bildet ganz überwiegend die Behandlung Minderjähriger ab, da Erwachsenenbehandlungen außerhalb der Ausnahmeregelung als private Leistung nicht in die GKV-Statistik einfließen. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 3.825 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie tätig (BZÄK 2025).

Typische Fehler

Die Website ausschließlich auf Kinder und Familien ausrichten. Erwachsene Interessenten, die eine überwiegend kinderorientierte Darstellung vorfinden, schließen daraus leicht, dass sie nicht die vorgesehene Zielgruppe sind.

Die GOZ-Abrechnung bei Erwachsenen wie bei Kindern kalkulieren. Die Ziffer 6090 bewertet die Einstellung der Okklusion bei abgeschlossener Wachstumsphase niedriger als die Wachstumsphasen-Ziffern 6060 bis 6080; eine unveränderte Übernahme der Kalkulation führt zu falschen Preisannahmen.

Die wirtschaftliche Aufklärung vor Behandlungsbeginn vernachlässigen. Weil bei Erwachsenen in aller Regel kein Kassenanteil greift, ist die Textform-Information nach § 630c Abs. 3 BGB besonders wichtig und darf nicht durch einen allgemeinen Website-Hinweis ersetzt werden.

Überweiserbeziehungen zu allgemeinzahnärztlichen Praxen vernachlässigen. Weil ein relevanter Teil erwachsener Patienten über den Hauszahnarzt kommt, wirkt sich eine ungepflegte Überweiserbeziehung unmittelbar auf die Erwachsenenanfragen aus.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse bei Erwachsenen wirklich nie? Fast nie. Eine Ausnahme besteht nur bei schweren Kieferanomalien, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfordern (§ 28 Abs. 2 Satz 7 SGB V); alle anderen Fälle sind private Selbstzahlerleistungen.

Ab wann gilt ein Patient im kieferorthopädischen Sinn als erwachsen? Rechtlich maßgeblich ist die Vollendung des 18. Lebensjahrs zu Beginn der Behandlung. Klinisch ist daneben der individuelle Wachstumsstand relevant, den die GOZ-Ziffer 6090 mit einer abgeschlossenen Wachstumsphase voraussetzt.

Brauchen erwachsene Patienten vorab eine Freigabe des Hauszahnarztes? Rechtlich nicht zwingend, fachlich empfiehlt sich aber vor einer Erwachsenenbehandlung eine Abklärung des parodontalen Status, häufig in Abstimmung mit der behandelnden allgemeinzahnärztlichen Praxis.

Ist die Abrechnung bei Erwachsenen grundsätzlich anders als bei Kindern? Teilweise. Die Ziffer 6090 gilt speziell für die Einstellung der Okklusion bei abgeschlossener Wachstumsphase, während andere Leistungsschritte, etwa die allgemeine Umformung eines Kiefers, über dieselben altersunabhängigen Ziffern laufen wie bei Kindern.

Lohnt sich eine eigene Erwachsenen-Sprechstunde? Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von Nachfrage und Praxisgröße ab. Unabhängig davon hilft eine erkennbar an Erwachsene gerichtete Kommunikation, die Zielgruppe überhaupt zu erreichen.

Verwandte Begriffe

  • Bionator aus Praxissicht: das Gegenstück während der Wachstumsphase, in der die Kasse häufiger beteiligt ist
  • Digitaler Kieferorthopäde aus Praxissicht: ein Aspekt, den erwachsene Patienten in der Recherche oft besonders beachten
  • Feste Zahnspange aus Praxissicht: eine Apparatur, die auch bei Erwachsenen infrage kommt, dort aber anders kommuniziert werden sollte
  • Funktionskieferorthopädie aus Praxissicht: eine Kategorie, die bei Erwachsenen kaum noch zur Anwendung kommt
  • Erwachsenen-KFO als Selbstzahler: die kalkulatorische und strukturelle Seite desselben Leistungsfelds

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch, § 28 Art und Umfang der zahnärztlichen Behandlung, Abs. 2 Satz 6 und 7. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
  2. Bundesministerium der Justiz: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Abschnitt G, Nrn. 6030 bis 6090. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/anlage_1.html
  3. Bundesministerium der Justiz: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), § 5 Höhe der Vergütung. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/__5.html
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien, Informationspflichten. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630c.html
  5. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch, § 29 Kieferorthopädische Behandlung. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__29.html
  6. Bundeszahnärztekammer: Nachgezählt. Daten zur Zahnärzteschaft, Stand 31.12.2024. 2025. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.bzaek.de/ueber-uns/daten-und-zahlen/nachgezaehlt.html
  7. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Statistisches Jahrbuch 2025, Tab. 2.13. 2025. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/Seiten_40_bis_43_KZBVJB2025.pdf

Stand: 22.07.2026. Dieser Beitrag gibt den Rechts- und Datenstand zum genannten Zeitpunkt wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Unsicherheiten

Ein statistisch ausgewiesener Anteil erwachsener Patienten an den gesamten kieferorthopädischen Behandlungsfällen in Deutschland wurde aus Quellen der ersten Reihe nicht gefunden; die GKV-Statistik erfasst Erwachsenenbehandlungen außerhalb der Ausnahmeregelung nicht gesondert, weil sie keine Kassenleistung sind. Ob und in welchem Umfang die Ziffer 6090 in der Praxis tatsächlich für die überwiegende Zahl erwachsener Behandlungsfälle einschlägig ist oder ob im Einzelfall andere Ziffern des Abschnitts G überwiegen, hängt vom jeweiligen Befund ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Belastbare Zahlen dazu, über welchen Anteil ihrer erwachsenen Patienten kieferorthopädische Praxen tatsächlich über Überweisungen allgemeinzahnärztlicher Praxen gewinnen, wurden ebenfalls nicht gefunden.

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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