Kieferorthopädie aus Praxissicht Auch für KFO-Praxen

KFO-Diagnostik aus Praxissicht

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 7 Minuten Lesezeit

Kurzdefinition

KFO-Diagnostik bezeichnet die systematische Befunderhebung vor jeder kieferorthopädischen Behandlung: Anamnese, Modellanalyse, Röntgenauswertung und die Einstufung nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Sie ist gesetzlich vorausgesetzt und persönlich durch die Kieferorthopädin oder den Kieferorthopäden zu erbringen. Aus Praxissicht geht es darum, diese fachliche Tiefe gegenüber Zuweisern und Patienten sichtbar zu machen.

Auf einen Blick

  • Befunderhebung und Behandlungsplanung sind persönlich und eigenverantwortlich durch die Kieferorthopädin oder den Kieferorthopäden zu erbringen (G-BA, Richtlinie für die kieferorthopädische Behandlung)
  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlung erst ab Behandlungsbedarfsgrad 3 der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (G-BA, Richtlinie für die kieferorthopädische Behandlung)
  • Nur 2.820 von 43.166 Vertragszahnärzten waren Ende 2024 ausschließlich kieferorthopädisch tätig (KZBV, Jahrbuch 2025)
  • Rund 456.700 kieferorthopädische Neuplanungen gab es im Jahr 2024, jede beginnt mit einer Diagnostikphase (KZBV, Jahrbuch 2025)
  • Werbung mit einem unbegründeten Erfolgseindruck ist unzulässig, auch bei Aussagen zur diagnostischen Qualität (§ 3 HWG)

Einordnung

KFO-Diagnostik ist der Schritt, der jeder Apparaturentscheidung vorausgeht, ob Herbstscharnier, Keramikbrackets oder eine andere Behandlungsform. Sie unterscheidet sich von der allgemeinzahnärztlichen Erstuntersuchung dadurch, dass sie nicht nur einen Verdacht äußert, sondern die fachliche Einstufung nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen vornimmt, von der die Kostenübernahme durch die GKV unmittelbar abhängt. Der Hauszahnarzt erkennt in der Regel den Behandlungsbedarf und überweist, die eigentliche Diagnostik im Sinne der Richtlinie für die kieferorthopädische Behandlung erfolgt in der kieferorthopädischen Fachpraxis.

Aus Praxissicht ist wichtig, diese Diagnostik nicht mit dem Einsatz einzelner Werkzeuge zu verwechseln. Ein Intraoralscanner liefert Daten, ersetzt aber nicht die fachliche Bewertung, für die die Richtlinie eine persönliche und eigenverantwortliche Erbringung durch die Kieferorthopädin oder den Kieferorthopäden vorschreibt. Diagnostik ist damit auch von der allgemeinen Patientenreise zu trennen, die den gesamten Weg von der ersten Anfrage bis zum Behandlungsbeginn beschreibt; die Diagnostik ist darin ein einzelner, rechtlich besonders geregelter Abschnitt.

Relevanz für die Praxis

Diagnostische Sorgfalt ist für Kieferorthopäden gegenüber zwei Gruppen relevant. Gegenüber zuweisenden Zahnärzten begründet eine nachvollziehbare, fachlich fundierte Befunderhebung das Vertrauen, das über die Zeit zu weiteren Überweisungen führt; das betrifft die fachliche Kommunikation, nicht Vorteile für die Zuweisung selbst, die nach § 299a StGB strafbar wären. Gegenüber Sorgeberechtigten und Patienten ist die Diagnostik der Punkt, an dem die Kostenfrage entschieden wird: Erst ab Behandlungsbedarfsgrad 3 der kieferorthopädischen Indikationsgruppen trägt die GKV die Behandlung, darunter ist sie privat zu vereinbaren.

Aus dieser Kopplung von Diagnostik und Kostenfrage entsteht ein Kommunikationsproblem, das viele Praxen unterschätzen: Wird die Einstufung nicht verständlich erklärt, wirkt eine anschließende Kostenaussage willkürlich, selbst wenn sie korrekt aus der Richtlinie abgeleitet ist. Die fachliche Tiefe der Diagnostik lässt sich zudem als Differenzierungsmerkmal gegenüber allgemeinzahnärztlichen Angeboten nutzen, weil die Weiterbildung zur Kieferorthopädin oder zum Kieferorthopäden nach der Musterweiterbildungsordnung mindestens drei fachspezifische Jahre zusätzlich zu einem allgemeinzahnärztlichen Jahr vorsieht; die zuständige Landeszahnärztekammer kann dies abweichend ausgestalten.

Was bei der Umsetzung zählt

Erbringen Sie Befunderhebung und Behandlungsplanung tatsächlich persönlich, nicht nur formal unter Ihrem Namen. Die Richtlinie für die kieferorthopädische Behandlung verlangt eine eigenverantwortliche Erbringung durch die Kieferorthopädin oder den Kieferorthopäden; eine faktische Delegation an nichtzahnärztliches Personal ist damit nicht vereinbar.

Erklären Sie die Einstufung nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen dem Patienten oder den Sorgeberechtigten, bevor Sie die Kostenfrage ansprechen. Eine nachvollziehbare Reihenfolge, zuerst der fachliche Befund, dann die daraus folgende Kostenaussage, verringert Rückfragen und entspricht der Informationspflicht nach § 630c Abs. 3 BGB.

Dokumentieren Sie die Diagnostikergebnisse so, dass sie im Streitfall die Grundlage der Behandlungsplanung nachvollziehbar belegen. Das betrifft insbesondere Fälle im Grenzbereich der Behandlungsbedarfsgrade, in denen die Einstufung selbst Gegenstand einer Rückfrage der Krankenkasse werden kann.

Nutzen Sie die fachliche Tiefe der Diagnostik in der Kommunikation mit Zuweisern sachlich, etwa durch eine verständliche Rückmeldung nach der Erstuntersuchung. Vermeiden Sie dabei jede Formulierung, die als Vorteil für die Zuweisung selbst verstanden werden könnte.

Zahlen und Kontext

Ende 2024 waren von 43.166 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten nur 2.820 ausschließlich kieferorthopädisch tätig (KZBV, Jahrbuch 2025). Im selben Jahr wurden rund 456.700 kieferorthopädische Neuplanungen erfasst, von denen rund 1,4 Prozent auf Versicherte über 18 Jahre entfielen (KZBV, Jahrbuch 2025); die weit überwiegende Zahl dieser Diagnostikfälle betrifft also Minderjährige. Insgesamt waren zum 31.12.2024 in Deutschland 3.825 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie tätig (BZÄK 2025).

Die GKV-Ausgaben für Kieferorthopädie lagen 2024 bei 1.425,2 Mio. Euro (KZBV, Jahrbuch 2025). Diese Summe hängt unmittelbar von der KIG-Einstufung ab, die jeder Behandlung vorausgeht: Ohne einen Behandlungsbedarfsgrad ab KIG 3 entsteht kein Anspruch gegen die GKV.

Zur Weiterbildungsdauer gilt eine Spannweite. Die Musterweiterbildungsordnung der BZÄK (Stand 2024) nennt mindestens drei fachspezifische Jahre zuzüglich eines allgemeinzahnärztlichen Jahres; verbindlich ist jeweils die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landeszahnärztekammer.

Belastbare Zahlen dazu, wie viele Diagnostikfälle im Grenzbereich der Behandlungsbedarfsgrade liegen oder wie häufig Einstufungen von Krankenkassen angezweifelt werden, liegen aus Quellen der ersten Reihe nicht vor.

Typische Fehler

Die Kostenfrage vor der fachlichen Erklärung der KIG-Einstufung ansprechen. Ohne nachvollziehbare Begründung wirkt die anschließende Kostenaussage willkürlich, selbst wenn sie korrekt ist.

Befunderhebung faktisch an nichtzahnärztliches Personal delegieren. Die Richtlinie für die kieferorthopädische Behandlung verlangt eine persönliche und eigenverantwortliche Erbringung.

Diagnostikergebnisse im Marketing als Erfolgsgarantie umdeuten. § 3 HWG untersagt einen unbegründeten Eindruck vom Behandlungserfolg, auch wenn er sich auf die Qualität der Diagnostik stützt.

Rückmeldungen an Zuweiser mit einem Vorteil für die Zuweisung verknüpfen. Vorteile für die Zuweisung von Patienten sind nach § 299a StGB strafbar.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Einstufung nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen konkret? Sie beschreibt den Behandlungsbedarfsgrad einer Zahn- und Kieferfehlstellung. Erst ab Behandlungsbedarfsgrad 3 übernimmt die GKV die Behandlung, darunter ist sie privat zu vereinbaren.

Dürfen wir die Diagnostik an unser Praxisteam delegieren? Die Befunderhebung und die Behandlungsplanung sind nach der Richtlinie für die kieferorthopädische Behandlung persönlich und eigenverantwortlich durch die Kieferorthopädin oder den Kieferorthopäden zu erbringen.

Wie unterscheidet sich unsere Diagnostik von der Einschätzung des Hauszahnarztes? Der Hauszahnarzt erkennt in der Regel den Behandlungsbedarf, die fachliche Einstufung nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen erfolgt in der kieferorthopädischen Fachpraxis.

Dürfen wir mit besonders gründlicher Diagnostik werben? Eine sachliche Beschreibung des diagnostischen Vorgehens ist zulässig. Unzulässig wird die Aussage, sobald sie einen unbegründeten Erfolgseindruck erweckt.

Muss die Diagnostik dokumentiert werden? Eine nachvollziehbare Dokumentation ist im Streitfall die Grundlage der Behandlungsplanung und unterstützt die Informationspflicht nach § 630c BGB.

Verwandte Begriffe

  • Herbstscharnier: eine mögliche Apparaturentscheidung, die erst aus der Diagnostik folgt
  • Intraoralscanner in der KFO: das Werkzeug, das Diagnostikdaten liefert, ohne die fachliche Bewertung zu ersetzen
  • Keramikbrackets: eine Materialentscheidung, die auf derselben Diagnostikgrundlage aufbaut
  • KFO-Patientenreise: der übergeordnete Prozess, in dem die Diagnostik einen einzelnen, rechtlich besonders geregelten Abschnitt bildet
  • Überweiserbeziehungen zwischen Zahnarzt und KFO: die Zusammenarbeit, aus der die meisten Diagnostikfälle entstehen

Quellen

  1. Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen (heute Gemeinsamer Bundesausschuss): Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung, Fassung vom 04.06.2003 und 24.09.2003, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 226 vom 03.12.2003, in Kraft getreten am 01.01.2004. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-8/RL-Kieferorthopaedie.pdf
  2. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Kieferorthopädische Behandlung. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.g-ba.de/themen/zahnaerztliche-versorgung/kieferorthopaedische-behandlung/
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch, § 29 Kieferorthopädische Behandlung. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__29.html
  4. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Strafgesetzbuch (StGB), § 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299a.html
  5. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien, Informationspflichten. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630c.html
  6. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Heilmittelwerbegesetz (HWG), § 3 Irreführende Werbung. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__3.html
  7. Bundeszahnärztekammer: Nachgezählt. Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, Stand 31.12.2024. 2025. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.bzaek.de/ueber-uns/daten-und-zahlen/nachgezaehlt.html
  8. Bundeszahnärztekammer: Musterweiterbildungsordnung, Anlage 2, Fachgebiet Kieferorthopädie, Beschluss vom 16.11.2024. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/mwbo.pdf
  9. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Jahrbuch 2025. Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Tab. 6.6, Tab. 2.13, Abb. 2.14, Kapitel Abrechnungsstatistik. 2025. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_Jahrbuch_2025_Web_ohne_GOZ.pdf
  10. Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie: Positionspapier der DGKFO zur kieferorthopädischen Diagnostik. Februar 2022. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.dgkfo-vorstand.de/fileadmin/redaktion/dgkfo/Positionspapiere/Positionspapier_der_DGKFO_zur_kieferorthpoaedischen_Diagnostik_Feb_2022.pdf

Stand: 22.07.2026. Dieser Beitrag gibt den Rechts- und Datenstand zum genannten Zeitpunkt wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist stets die Berufsordnung der zuständigen Landeszahnärztekammer.

Unsicherheiten

Belastbare Zahlen dazu, wie viele Diagnostikfälle im Grenzbereich der Behandlungsbedarfsgrade liegen oder wie häufig Krankenkassen eine Einstufung anzweifeln, liegen aus Quellen der ersten Reihe nicht vor; entsprechende Angaben wurden deshalb weggelassen. Die genauen Kriterien der einzelnen Gruppen innerhalb der kieferorthopädischen Indikationsgruppen sind der Richtlinie für die kieferorthopädische Behandlung im Detail zu entnehmen und wurden hier bewusst nicht einzeln aufgeführt, um Fehlzitate zu vermeiden. Die Weiterbildungsdauer schwankt je nach Landeszahnärztekammer; die genannte Spannweite bildet die Musterweiterbildungsordnung ab, nicht zwingend jede landesrechtliche Umsetzung.

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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