Behandlungsnischen aus Praxis- und Marketingsicht Auch für KFO-Praxen

Parodontologie-Schwerpunkt

Zuletzt geprüft am 21. Juli 2026 10 Minuten Lesezeit

Kurzdefinition

Ein Parodontologie-Schwerpunkt beim Zahnarzt bezeichnet die planvolle Konzentration einer Praxis auf Diagnostik und Therapie parodontaler Erkrankungen. Er verbindet die vertragszahnärztliche PAR-Behandlungsstrecke mit privat berechneten Leistungen. Berufsrechtlich handelt es sich um einen Tätigkeitsschwerpunkt, nicht um eine Fachgebietsbezeichnung. Diese Unterscheidung bestimmt, wie eine Praxis den Bereich benennen, ausweisen und bewerben darf.

Auf einen Blick

  • 932.000 PAR-Neubehandlungen in 2024, ein Rückgang um 17,4 Prozent (KZBV, Jahrbuch 2025)
  • Jede PAR-Strecke braucht die vorherige Genehmigung der Krankenkasse (§ 5 PAR-Richtlinie)
  • Der UPT-Zeitraum beträgt zwei Jahre, die Frequenz richtet sich nach dem Grad (§ 13 PAR-Richtlinie)
  • 17,5 Prozent der 35 bis 44-Jährigen: Parodontitis im Stadium III oder IV (IDZ 2025)
  • Der Fachzahnarzt für Parodontologie existiert nur in einzelnen Kammerbereichen (zm 06/2024)

Einordnung

Die Parodontologie befasst sich mit den Erkrankungen des Zahnhalteapparats. Für die vertragszahnärztliche Versorgung definiert die PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses den Ablauf. Sie gilt seit dem 1. Juli 2021, wurde zuletzt am 19. Dezember 2024 geändert und stützt sich auf § 28 Absatz 2 Satz 1 sowie § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V. Ein Parodontologie-Schwerpunkt ist demnach kein eigenes Leistungsrecht, sondern eine Entscheidung über Kapazität, Personal und Außendarstellung innerhalb eines fest geregelten Rahmens.

Wichtig ist die Abgrenzung dreier Begriffe, die im Markt regelmäßig vermischt werden. Der Tätigkeitsschwerpunkt ist ein Hinweis auf besondere personenbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 21 Absatz 2 MBO-Z. Nach der Kommentierung der Bundeszahnärztekammer setzt er voraus, dass die Tätigkeit deutlich mehr als 20 Prozent der Gesamtleistung ausmacht. Der DG PARO-Spezialist für Parodontologie ist dagegen eine Qualifikation der Fachgesellschaft: drei Jahre Weiterbildung, davon zwei an einer Universitätszahnklinik oder vergleichbaren Ausbildungsstätte, insgesamt rund 5.000 Qualifikationsstunden, abgeschlossen mit einer Prüfung vor einer Kommission der DG PARO. Der Fachzahnarzt für Parodontologie schließlich ist eine Bezeichnung nach Weiterbildungsrecht. Sie besteht im Kammerbereich Westfalen-Lippe seit dem 1. Januar 1983; Rheinland-Pfalz hat sie 2024 eingeführt.

Ebenfalls klar zu trennen ist die professionelle Zahnreinigung. Sie ist eine Prophylaxeleistung und kein Bestandteil der systematischen Parodontitistherapie nach der PAR-Richtlinie.

Relevanz für die Praxis

Der wirtschaftliche Kern eines Parodontologie-Schwerpunkts liegt nicht im Eingriff, sondern in der Nachsorge. 61 Prozent des BEMA-Punktevolumens im PAR-Bereich entfielen 2024 auf Leistungen der unterstützenden Parodontitistherapie, 27 Prozent auf die Behandlung der Parodontopathien und rund 12 Prozent auf Planungs- und Gesprächsleistungen (KZBV, Jahrbuch 2025). Wer den Bereich aufbaut, baut vor allem ein Recall-System.

Daraus folgt die zentrale Entscheidung: Kapazität. Nach § 13 Absatz 3 PAR-Richtlinie beträgt der UPT-Zeitraum zwei Jahre. Die Frequenz richtet sich nach dem festgestellten Grad, mit bis zu zwei Leistungen bei Grad A, bis zu vier bei Grad B und bis zu sechs bei Grad C. Da 2024 59 Prozent der Neubehandlungsfälle dem Grad B und 37 Prozent dem Grad C zugeordnet wurden (KZBV, Jahrbuch 2025), bindet jeder angenommene Fall mehrere Nachsorgetermine über zwei Jahre. Diese Last entsteht zeitversetzt und trifft die Praxis gebündelt.

Das zweite Risiko ist regulatorisch. Die Neubehandlungen brachen nach minus 22 Prozent in 2023 in 2024 erneut um rund 17 Prozent ein und lagen im Monatsdurchschnitt bei rund 78.000, nach etwa 120.000 pro Monat in 2022 (KZBV, Jahrbuch 2025). Ein Schwerpunkt, der allein auf der Kassenstrecke ruht, hängt damit an Entscheidungen, die die Praxis nicht beeinflusst.

Der dritte Punkt ist berufsrechtlich. Ein Verstoß bei der Bezeichnung ist kein Randthema: Das Landgericht Flensburg hat die Kategorien „Zahnärzte für Endodontie“ und „Zahnärzte für Implantologie“ als irreführende Werbung beurteilt (LG Flensburg, Urteil vom 28.12.2017, Aktenzeichen 6 HK O 51/17). Hinzu kommt § 3 HWG, der irreführende Werbung im Heilwesen untersagt. Für Berufsausübungsgemeinschaften ist relevant, dass das Bundesverfassungsgericht keine Gemeinwohlgründe erkannt hat, die es generell erfordern würden, Qualifikationen personenbezogen auszuweisen (BVerfG, Beschluss vom 01.06.2011, 1 BvR 233/10 und 1 BvR 235/10). Der Stand ist Juli 2026; die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung.

Für kieferorthopädische Praxen stellt sich die Lage anders dar. Sie werden in aller Regel keinen eigenen Parodontologie-Schwerpunkt aufbauen, treffen in der Erwachsenenbehandlung aber genau die Risikogruppe: 17,5 Prozent der 35 bis 44-Jährigen zeigen Parodontitis im Stadium III oder IV (IDZ 2025). Relevant sind daher die parodontale Befunderhebung vor Behandlungsbeginn und eine verbindlich geregelte Zuweisungsstruktur.

Was bei der Umsetzung zählt

Die Reihenfolge entscheidet. Zuerst die berufsrechtliche Klärung: Verbindlich ist nicht die Musterberufsordnung, sondern die Berufsordnung der zuständigen Landeszahnärztekammer, die den Rahmen je Kammerbezirk unterschiedlich ausgestaltet. Die Kammer kann Unterlagen zur Prüfung der Ankündigungsvoraussetzungen verlangen. Diese Klärung gehört vor jede Änderung an Website, Praxisschild und Briefbogen, nicht danach.

Zweitens die Befundroutine. Ohne systematisch erhobenen Parodontalstatus entsteht kein Zulauf aus dem eigenen Bestand. Für Privatversicherte bildet die GOZ dies in Abschnitt E ab, etwa mit Nummer 4000 für das Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus.

Drittens die Ablaufplanung. Übersehen wird regelmäßig, dass zur Behandlungsstrecke die Befundevaluation gehört, die nach § 11 PAR-Richtlinie drei bis sechs Monate nach Beendigung der antiinfektiösen Therapie erfolgt. Ebenso genehmigungspflichtig ist eine Verlängerung der UPT über die zwei Jahre hinaus; sie soll in der Regel sechs Monate nicht überschreiten (§ 13 Absatz 4 PAR-Richtlinie).

Viertens das Personal. Die Nachsorge ist delegationsintensiv. In der Praxis zeigt sich häufig, dass der Engpass nicht bei den Behandlungsplätzen liegt, sondern bei qualifizierten Prophylaxekräften und bei einer Terminsteuerung, die die Mindestabstände von zehn, fünf beziehungsweise drei Monaten je Grad sauber abbildet. Belastbare Daten zur Aufbaudauer eines solchen Schwerpunkts liegen nicht vor.

Zahlen und Kontext

Im Jahr 2024 wurden rund 932.000 Parodontitis-Neubehandlungen begonnen, ein Rückgang um 17,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit rund 1,129 Millionen Fällen (KZBV, Jahrbuch 2025). Im Monatsdurchschnitt lagen die Neubehandlungen 2024 nach Angaben der KZBV bei rund 78.000; 2022 war die Behandlungsstrecke mit etwa 120.000 pro Monat etabliert (KZBV, Jahrbuch 2025).

Zur Struktur der Fälle: Je Fall wurden 2024 durchschnittlich 19,8 Parodontien behandelt, und 66,1 Prozent der Neubehandlungen entfielen auf die Altersgruppe der 45 bis unter 75-Jährigen. Beim Grading dominierte Grad B mit 59 Prozent, gefolgt von Grad C mit 37 Prozent und Grad A mit 4 Prozent (KZBV, Jahrbuch 2025).

Die Leistungsmenge im Bereich Parodontalbehandlung stieg 2022 um rund 110,0 Prozent und 2023 um 21,5 Prozent, wuchs 2024 aber nur noch um 0,1 Prozent (KZBV, Jahrbuch 2025).

Zum Bedarf: Nach der sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie liegt die Parodontitis-Prävalenz bei den 35 bis 44-Jährigen insgesamt bei 95,1 Prozent, schwere Formen im Stadium III oder IV bei 17,5 Prozent. Bei den 65 bis 74-Jährigen erreicht der Anteil schwerer Formen 52,7 Prozent (IDZ 2025).

Zahlen zur Rentabilität einzelner Schwerpunktpraxen, zu typischen Fallwerten im Privatsegment oder zur Dauer des Aufbaus liegen aus amtlichen oder standeseigenen Quellen nicht vor.

Typische Fehler

Den Schwerpunkt ausschließlich auf die vertragszahnärztliche PAR-Strecke stellen. Die Neubehandlungen gingen 2023 und 2024 in Folge zurück, das Erlösrisiko liegt außerhalb der Praxis (KZBV, Jahrbuch 2025).

Als „Zahnarzt für Parodontologie“ auftreten. Nach dem Muster der Entscheidung des LG Flensburg (28.12.2017, 6 HK O 51/17) drohen Abmahnung und Unterlassungsanspruch.

Die Behandlung vor der Genehmigung durch die Krankenkasse beginnen. § 5 PAR-Richtlinie verlangt die vorherige Genehmigung; ohne sie fehlt die Grundlage der Leistungserbringung.

Die UPT-Termine erst dann einplanen, wenn sie fällig werden. Der zweijährige UPT-Zeitraum bindet Kapazität zeitversetzt und überlastet den Recall (§ 13 PAR-Richtlinie).

Häufige Fragen

Darf ich meine Praxis „Praxis für Parodontologie“ nennen? Das richtet sich nach der Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer und ist im Zweifel dort zu klären. Zulässig ist regelmäßig der Hinweis auf einen Tätigkeitsschwerpunkt nach dem Vorbild des § 21 Absatz 2 MBO-Z. Unzulässig sind Bezeichnungen, die eine Verwechslung mit der geschützten Fachzahnarztbezeichnung begründen.

Brauche ich den DG PARO-Spezialisten oder den Fachzahnarzt? Für den Betrieb eines Schwerpunkts ist beides nicht zwingend. Der Fachzahnarzt für Parodontologie besteht ohnehin nur in einzelnen Kammerbereichen, etwa in Westfalen-Lippe seit 1983 und in Rheinland-Pfalz seit 2024 (zm 06/2024). Der DG PARO-Spezialist verlangt drei Jahre Weiterbildung, davon zwei an einer Universitätszahnklinik.

Lohnt sich ein Parodontologie-Schwerpunkt und wie lange dauert der Aufbau? Belastbare Zahlen dazu liegen nicht vor. Kalkulieren Sie deshalb mit eigenen Annahmen und prüfen Sie diese nach den ersten abgeschlossenen Behandlungsstrecken nach. Beachten Sie, dass der wirtschaftliche Effekt erst mit der Nachsorge eintritt: 61 Prozent des BEMA-Punktevolumens entfielen 2024 auf UPT-Leistungen (KZBV, Jahrbuch 2025).

Wie viele UPT-Leistungen fallen je Fall an? Nach § 13 Absatz 3 PAR-Richtlinie sind es innerhalb von zwei Jahren bis zu zwei Leistungen bei Grad A, bis zu vier bei Grad B und bis zu sechs bei Grad C, jeweils mit Mindestabständen von zehn, fünf beziehungsweise drei Monaten. Die Gradverteilung Ihrer Patientenschaft bestimmt damit die Terminlast.

Ist der Schwerpunkt für eine kieferorthopädische Praxis relevant? Nicht als eigenes Leistungsangebot, wohl aber als Voraussetzung. Die Erwachsenenbehandlung trifft eine Altersgruppe mit hoher Prävalenz: 17,5 Prozent der 35 bis 44-Jährigen zeigen Parodontitis im Stadium III oder IV (IDZ 2025). Entscheidend sind die Befunderhebung vor Behandlungsbeginn und eine geregelte Zusammenarbeit.

Verwandte Begriffe

  • Tätigkeitsschwerpunkt: die berufsrechtlich zulässige Form, einen Parodontologie-Schwerpunkt nach außen auszuweisen
  • Unterstützende Parodontitistherapie (UPT): die zweijährige Nachsorgephase, die den wirtschaftlichen Kern des Schwerpunkts bildet
  • PAR-Richtlinie: regelt Genehmigung, Ablauf und Frequenz der vertragszahnärztlichen Parodontitistherapie
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR): Prophylaxeleistung, die von der systematischen Parodontitistherapie zu trennen ist
  • Periimplantitis: benachbartes Krankheitsbild, das eigene Diagnostik und eigene Nachsorge erfordert

Quellen

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie). Fassung vom 17.12.2020, in Kraft getreten am 01.07.2021, zuletzt geändert am 19.12.2024 (BAnz AT 29.01.2025 B3). https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3848/PAR-RL_2024-12-19_iK-2025-01-01_2025-07-01.pdf
  2. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025. Vorwort sowie Kapitel „Leistungsstrukturen in der erweiterten Parodontitis-Behandlungsstrecke im Jahr 2024“. 2025. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_Jahrbuch_2025_Web_ohne_GOZ.pdf
  3. Eickholz, P.; Holtfreter, B.; Kuhr, K.; Dannewitz, B.; Jordan, A. R.; Kocher, T. (Institut der Deutschen Zahnärzte): Prävalenz von Parodontalerkrankungen in Deutschland: Ergebnisse der 6. Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6). Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift 80 (2), Seiten 102 bis 110. 2025. Abgerufen am 21.07.2026. https://www.idz.institute/publikationen/zeitschriftenbeitraege/praevalenz-von-parodontalerkrankungen-in-deutschland-ergebnisse-der-6-deutschen-mundgesundheitsstudie-dms-6/
  4. Bundeszahnärztekammer: Musterberufsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (MBO-Z), §§ 20 und 21, Berufliche Kommunikation. Abgerufen am 21.07.2026. https://www.bzaek.de/recht/musterberufsordnung/berufliche-kommunikation.html
  5. Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e. V. (DG PARO): DG PARO-Spezialist:in für Parodontologie. Abgerufen am 21.07.2026. https://dgparo.de/fort-und-weiterbildung/dg-paro-spezialist/
  6. Landgericht Flensburg: Urteil vom 28.12.2017, Aktenzeichen 6 HK O 51/17, dokumentiert in der Urteilsdatenbank der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Abgerufen am 21.07.2026. https://lzk-bw.de/die-kammer/fuer-standesvertreter/urteilsdatenbank/urteil/news/irrefuehrende-werbung-bei-fuehren-von-taetigkeitsschwerpunkten-zahnarzt-fuer-endodontie-oder-zahnarzt-fuer-implantologie
  7. Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 01.06.2011, 1 BvR 233/10 und 1 BvR 235/10. 2011. https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110601_1bvr023310.html
  8. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), § 28 Absatz 2. Abgerufen am 21.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
  9. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), § 92 Absatz 1. Abgerufen am 21.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__92.html
  10. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz, HWG), § 3. Abgerufen am 21.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__3.html
  11. Bundesministerium der Justiz: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Anlage 1, Abschnitt E, Nummer 4000. Abgerufen am 21.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/anlage_1.html
  12. Prchala, G.: Spezialisten für besondere Fälle. Zahnärztliche Mitteilungen (zm) 06/2024, veröffentlicht am 16.03.2024. Abgerufen am 21.07.2026. https://www.zm-online.de/artikel/2024/zm-2024-06/spezialisten-fuer-besondere-faelle

Unsicherheiten

Zur Wirtschaftlichkeit eines Parodontologie-Schwerpunkts existieren keine belastbaren Daten aus amtlichen oder standeseigenen Quellen: weder zu Fallwerten im Privatsegment noch zu Amortisationszeiträumen oder zur Dauer des Aufbaus. Solche Angaben wurden deshalb nicht aufgenommen.

Die Schwelle von deutlich mehr als 20 Prozent der Gesamtleistung stammt aus der Kommentierung der Bundeszahnärztekammer zur Musterberufsordnung. Eine gerichtliche Entscheidung, die diese Quote mit Aktenzeichen ausweist, konnte nicht ermittelt werden; die geprüfte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.06.2011 enthält sie nicht. Maßgeblich ist ohnehin die Berufsordnung der jeweiligen Landeszahnärztekammer, die je Kammerbezirk abweichen kann.

Die zitierte Entscheidung des LG Flensburg betrifft die Bezeichnungen „Zahnärzte für Endodontie“ und „Zahnärzte für Implantologie“, nicht die Parodontologie. Die Übertragung des Musters auf andere Gebiete ist eine Einordnung, keine ausgeurteilte Feststellung.

Ob neben Westfalen-Lippe und Rheinland-Pfalz weitere Kammerbereiche die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Parodontologie führen, wurde nicht abschließend geprüft. Die Angabe zu Rheinland-Pfalz beruht auf einer Quelle der Stufe 2 (zm 06/2024) und wurde nicht gegen die Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz verifiziert.

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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