Kurzdefinition
Eine Parodontologie-Schwerpunktpraxis konzentriert Diagnostik und Therapie parodontaler Erkrankungen so weit, dass die Zuweisung durch andere Praxen zur zentralen Fallquelle wird, nicht mehr nur der eigene Patientenstamm. Sie unterscheidet sich damit von einer Praxis, die Parodontologie als eine von mehreren Leistungen neben allgemeiner Zahnheilkunde führt. Berufsrechtlich bleibt sie ein Tätigkeitsschwerpunkt, keine Fachgebietsbezeichnung.
Auf einen Blick
- Ein Tätigkeitsschwerpunkt setzt nach Kommentierung der Bundeszahnärztekammer einen Leistungsanteil von deutlich mehr als 20 Prozent voraus (BZÄK, Kommentierung § 21 Abs. 2 MBO-Z, Stand 13.01.2026)
- Der Fachzahnarzt für Parodontologie besteht bislang nur in einzelnen Kammerbereichen, etwa in Westfalen-Lippe seit 1983 und in Rheinland-Pfalz seit 2024 (zm 06/2024)
- Jede PAR-Behandlungsstrecke braucht vor Beginn die Genehmigung der Krankenkasse (§ 5 PAR-Richtlinie)
- Die zweijährige Nachsorgephase (UPT) machte 2024 rund 61 Prozent des BEMA-Punktevolumens im PAR-Bereich aus (KZBV, Jahrbuch 2025)
- 2024 gingen die PAR-Neubehandlungen gegenüber dem Vorjahr um 17,4 Prozent auf rund 932.000 Fälle zurück (KZBV, Jahrbuch 2025)
Einordnung
Eine Schwerpunktpraxis ist eine organisatorische Entscheidung, kein eigener Rechtsbegriff. Der rechtliche Rahmen bleibt derselbe wie bei jedem Parodontologie-Schwerpunkt: Der Tätigkeitsschwerpunkt nach § 21 Abs. 2 MBO-Z erlaubt den Hinweis auf besondere, personenbezogene Kenntnisse, der DG PARO-Spezialist ist eine Qualifikation der Fachgesellschaft mit rund 5.000 Stunden Weiterbildung über drei Jahre, davon zwei an einer Universitätszahnklinik, und der Fachzahnarzt für Parodontologie existiert bislang nur in einzelnen Kammerbereichen. Was diesen Beitrag vom verwandten Begriff Parodontologie-Schwerpunkt unterscheidet, ist die Frage danach, wie weit eine Praxis diesen Schwerpunkt organisatorisch treibt.
Auf der einen Seite steht die allgemeinzahnärztliche Praxis, die parodontale Erkrankungen im eigenen Bestand nach der PAR-Richtlinie behandelt. Auf der anderen Seite steht die Schwerpunktpraxis, die überwiegend Fälle behandelt, die andere Praxen überweisen, weil sie komplex sind oder weil die überweisende Praxis selbst keine parodontale Chirurgie anbietet. Dazwischen liegt ein Spektrum, keine scharfe Grenze. Die organisatorische Konsequenz einer echten Schwerpunktpraxis ist jedoch real: Ein belastbares Zuweisernetzwerk wird zur eigentlichen Marketinggrundlage, nicht die Ansprache von Endpatienten.
Relevanz für die Praxis
Eine Schwerpunktpraxis lebt von der Bereitschaft umliegender Praxen, komplexe oder fortgeschrittene Fälle abzugeben, statt sie selbst zu behandeln. Das ist keine Frage der Website, sondern des Vertrauens im Kollegenkreis, das sich über nachvollziehbare Befunde, verlässliche Rückmeldungen und eine klare Aufgabenteilung aufbaut. Eine Positionierung, die sich an Fachkreise richtet, braucht andere Inhalte als eine, die direkt um Endpatienten wirbt, und beide Zielgruppen gleichzeitig mit derselben Botschaft zu bedienen, überzeugt in der Regel keine von beiden vollständig.
Wirtschaftlich verschiebt sich mit dem Zuweisermodell eine zentrale Frage: Wer übernimmt die unterstützende Parodontitistherapie (UPT), die 2024 rund 61 Prozent des BEMA-Punktevolumens im PAR-Bereich ausmachte (KZBV, Jahrbuch 2025). Eine Schwerpunktpraxis, die nur die aktive Therapie übernimmt und die Nachsorge an die überweisende Praxis zurückgibt, hat eine andere Kapazitäts- und Ertragsstruktur als eine, die auch die zweijährige UPT selbst führt. Diese Aufgabenteilung sollte vor dem ersten überwiesenen Fall geklärt sein, nicht im Einzelfall neu verhandelt werden.
Für kieferorthopädische Praxen ergibt sich daraus eine eigene, zweiseitige Beziehung. Erwachsene Patientinnen und Patienten mit parodontaler Vorbelastung brauchen vor und während einer Multiband- oder Alignerbehandlung eine parodontale Stabilisierung, die eine Schwerpunktpraxis leisten kann. Umgekehrt kann eine Parodontologie-Schwerpunktpraxis kieferorthopädische Fragen, etwa zu Zahnwanderungen nach Attachmentverlust, an eine KFO-Praxis zurückgeben. Tragfähig wird diese Beziehung durch eine feste, beidseitige Zuweisungsvereinbarung, nicht durch gelegentliche Einzelüberweisungen.
Was bei der Umsetzung zählt
Beginnen Sie nicht mit der Außendarstellung, sondern mit der Kapazitätsfrage: Wie viele Behandlerstunden pro Woche stehen für die Parodontologie zur Verfügung, und wie viel davon binden bereits laufende UPT-Fälle über den zweijährigen Zeitraum nach § 13 Abs. 3 PAR-Richtlinie. Eine Schwerpunktpraxis, die neue Zuweisungen annimmt, ohne die Bindung bestehender Fälle einzurechnen, gerät innerhalb weniger Quartale an ihre Grenzen.
Formalisieren Sie das Überweisungsverfahren mit umliegenden Praxen: Welche Befunde und Röntgenaufnahmen gehen mit der Überweisung ein, welcher Bericht geht nach Abschluss der aktiven Therapie zurück, und wer übernimmt die UPT. Eine informelle Zuweisung ohne klare Rückmeldung verliert Zuweiser schneller als eine schwache Website.
Stellen Sie ausreichend delegierbares, qualifiziertes Prophylaxepersonal, bevor Sie aktiv um Zuweisungen werben. Die Nachsorge ist personalintensiv, und der Engpass liegt in der Praxis häufiger bei der Prophylaxekapazität als bei freien Behandlungsplätzen.
Entscheiden Sie bewusst, ob die Praxis zusätzlich zum Zuweisermodell auch direkte Endpatienten aufnimmt. Beide Wege lassen sich verbinden, verlangen aber getrennte Kommunikation: Fachkreise erwarten Befundsprache und Verlässlichkeit, Endpatienten Orientierung und Vertrauen.
Zahlen und Kontext
Die Fallzahlen zeigen ein wachsendes Diskrepanzverhältnis zwischen Bedarf und abgerechneter Versorgung. Nach der sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie zeigen 17,5 Prozent der 35 bis 44-Jährigen und 52,7 Prozent der 65 bis 74-Jährigen eine schwere Parodontitis im Stadium III oder IV (IDZ, DMS·6, 2025). Gleichzeitig sanken die abgerechneten PAR-Neubehandlungen 2024 um 17,4 Prozent auf rund 932.000 Fälle, nach bereits rückläufigen Zahlen im Vorjahr (KZBV, Jahrbuch 2025). Die Gradverteilung der behandelten Fälle lag 2024 bei 4,3 Prozent Grad A, 58,9 Prozent Grad B und 36,8 Prozent Grad C (KZBV, Jahrbuch 2025), was die Nachsorgelast strukturell erklärt: Grad C erlaubt bis zu sechs UPT-Sitzungen innerhalb von zwei Jahren, Grad A nur bis zu zwei (§ 13 Abs. 3 PAR-Richtlinie).
Zur Zahl der Praxen, die sich in Deutschland als reine Zuweiser-Schwerpunktpraxis für Parodontologie positionieren, im Unterschied zu Praxen mit einem Parodontologie-Schwerpunkt neben allgemeiner Tätigkeit, liegen keine amtlichen oder standeseigenen Erhebungen vor.
Typische Fehler
Das Zuweisernetzwerk nicht formalisieren. Ohne klare Rückmeldeprozesse bleiben Überweisungen zufällig statt planbar, und Zuweiser wenden sich an verlässlichere Adressen.
Kapazität für Neuzugänge planen, ohne die zweijährige UPT-Bindung bestehender Fälle einzurechnen. Der Engpass zeigt sich erst nach mehreren Quartalen, wenn er organisatorisch kaum noch aufzufangen ist.
Zuweiser und Endpatienten mit identischer Botschaft ansprechen. Fachkreise brauchen andere Informationen als Endpatienten, ein unklarer Auftritt überzeugt in der Regel keine der beiden Gruppen.
Sich als „Praxis für Parodontologie” oder „Zahnarzt für Parodontologie” bezeichnen. Das Landgericht Flensburg hat vergleichbare Bezeichnungen als irreführende Werbung beurteilt (Urteil vom 28.12.2017, 6 HK O 51/17).
Häufige Fragen
Ab wann lohnt sich eine reine Zuweiserpraxis für Parodontologie? Belastbare Zahlen dazu liegen nicht vor. Kalkulierbar ist die Kapazitätsseite: Jeder angenommene Fall bindet nach Grad bis zu sechs UPT-Sitzungen über zwei Jahre (§ 13 Abs. 3 PAR-Richtlinie), was die tatsächlich aufnehmbare Fallzahl begrenzt.
Muss die Schwerpunktpraxis die Nachsorge selbst übernehmen? Nein, das ist Verhandlungssache mit der überweisenden Praxis. Wichtig ist, dass beide Seiten sich vorab auf ein Modell einigen, statt es im Einzelfall zu klären.
Braucht die Praxis den Fachzahnarzt oder den DG PARO-Spezialisten, um Zuweisungen zu erhalten? Rechtlich nicht zwingend. Im Kollegenkreis wirken beide Qualifikationen als Vertrauenssignal, ersetzen aber keine belastbare, nachvollziehbare Fallerfahrung.
Wie unterscheidet sich das von einem Parodontologie-Schwerpunkt allgemein? Der Schwerpunkt beschreibt die klinische und abrechnungstechnische Ausrichtung an sich. Die Schwerpunktpraxis in diesem Beitrag beschreibt zusätzlich die organisatorische Entscheidung, den Bereich überwiegend über Zuweisungen statt über den eigenen Patientenstamm zu füllen.
Was passiert, wenn ein zentraler Zuweiser wegfällt? Eine auf wenige Zuweiser konzentrierte Praxis trägt ein Konzentrationsrisiko. Belastbare Zahlen zur üblichen Verteilung von Zuweisungen liegen nicht vor, die Diversifikation des Netzwerks bleibt eine praxisindividuelle Entscheidung.
Verwandte Begriffe
- Onlay aus unternehmerischer Sicht: Beispiel einer technikbezogenen Nische ohne Zuweisermodell, im Unterschied zur diagnosebezogenen Parodontologie
- Prothetik aus unternehmerischer Sicht: eine Leistung, die eine parodontal stabilisierte Ausgangslage häufig voraussetzt, bevor sie geplant werden kann
- Schienentherapie aus unternehmerischer Sicht: eine weitere Nische, die sich strukturiert innerhalb einer allgemeinen Praxis aufbauen lässt, ohne Zuweisermodell
- Schnarchschiene aus unternehmerischer Sicht: zeigt ein Gegenbeispiel, bei dem die Praxis selbst die Zuweiserrolle gegenüber der Schlafmedizin einnimmt
- Parodontologie-Schwerpunkt: der klinische und abrechnungstechnische Unterbau, auf dem jedes Schwerpunktpraxis-Modell aufsetzt
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie). Fassung vom 17.12.2020, in Kraft getreten am 01.07.2021, zuletzt geändert am 19.12.2024. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3848/PAR-RL_2024-12-19_iK-2025-01-01_2025-07-01.pdf
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025. Kapitel zur erweiterten Parodontitis-Behandlungsstrecke im Jahr 2024. 2025. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_Jahrbuch_2025_Web_ohne_GOZ.pdf
- Eickholz, P.; Holtfreter, B.; Kuhr, K.; Dannewitz, B.; Jordan, A. R.; Kocher, T. (Institut der Deutschen Zahnärzte): Prävalenz von Parodontalerkrankungen in Deutschland: Ergebnisse der 6. Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS·6). Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift 80 (2), S. 102 bis 110. 2025. https://www.idz.institute/publikationen/zeitschriftenbeitraege/praevalenz-von-parodontalerkrankungen-in-deutschland-ergebnisse-der-6-deutschen-mundgesundheitsstudie-dms-6/
- Bundeszahnärztekammer: Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (MBO-Z), § 21 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung, mit Kommentierung. Stand 13.01.2026. https://www.bzaek.de/recht/musterberufsordnung/musterberufsordnung-der-bundeszahnaerztekammer-wortlaut.html
- Landgericht Flensburg: Urteil vom 28.12.2017, Aktenzeichen 6 HK O 51/17, dokumentiert in der Urteilsdatenbank der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. https://lzk-bw.de/die-kammer/fuer-standesvertreter/urteilsdatenbank/urteil/news/irrefuehrende-werbung-bei-fuehren-von-taetigkeitsschwerpunkten-zahnarzt-fuer-endodontie-oder-zahnarzt-fuer-implantologie
- Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e. V. (DG PARO): DG PARO-Spezialist:in für Parodontologie. Abgerufen am 22.07.2026. https://dgparo.de/fort-und-weiterbildung/dg-paro-spezialist/
Quelle für die kammerbezogenen Angaben zum Fachzahnarzt für Parodontologie (Westfalen-Lippe seit 1983, Rheinland-Pfalz seit 2024): Prchala, G.: Spezialisten für besondere Fälle. Zahnärztliche Mitteilungen (zm) 06/2024, veröffentlicht am 16.03.2024. https://www.zm-online.de/artikel/2024/zm-2024-06/spezialisten-fuer-besondere-faelle (Stufe-2-Quelle, Fachmedium, nicht amtlich)
Rechtsstand der genannten Normen und Entscheidungen ist der 22.07.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Unsicherheiten
Zur Zahl der Praxen, die in Deutschland als reine Zuweiser-Schwerpunktpraxis für Parodontologie organisiert sind, im Unterschied zu Praxen mit Parodontologie als einer von mehreren Leistungen, liegen keine belastbaren, veröffentlichten Daten vor. Ebenso fehlen Zahlen dazu, ob ein Zuweiser- oder ein Endkunden-Modell wirtschaftlich im Durchschnitt tragfähiger ist. Die Angabe zur Einführung des Fachzahnarzts für Parodontologie in Rheinland-Pfalz seit 2024 stützt sich auf ein Fachmedium (zm 06/2024), eine Stufe-2-Quelle, und wurde nicht gegen die Weiterbildungsordnung der dortigen Landeszahnärztekammer verifiziert. Die Übertragung der Entscheidung des Landgerichts Flensburg, die Bezeichnungen für Endodontie und Implantologie betraf, auf die Parodontologie ist eine sinngemäße Einordnung, keine ausgeurteilte Feststellung zu diesem Fachbereich selbst.
Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

