Behandlungsnischen aus Praxis- und Marketingsicht Auch für KFO-Praxen

Kinderzahnheilkunde als Schwerpunkt aufbauen

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 8 Minuten Lesezeit

Kurzdefinition

Kinderzahnheilkunde als Schwerpunkt aufbauen bezeichnet den organisatorischen Prozess, mit dem eine Praxis die Behandlung von Kindern und Jugendlichen von einer gelegentlich erbrachten Leistung zu einem strukturierten, wiederholbaren Angebot entwickelt. Im Zentrum stehen Teamqualifikation, abgestimmte Terminprotokolle, Kooperationen mit Kinderärzten, Kindergärten und Schulen sowie eine dokumentierte Schnittstelle zur kieferorthopädischen Weiterbehandlung.

Auf einen Blick

  • Das Curriculum Kinder- und Jugendzahnmedizin der Akademie Praxis und Wissenschaft umfasst neun Wochenendkurse als strukturierten Qualifizierungsweg (APW in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnmedizin, DGKiZ)
  • Gruppenprophylaxe wird vorrangig in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen, durchgeführt und bietet damit einen institutionellen Anknüpfungspunkt für Kooperationen (§ 21 SGB V)
  • Die Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchungen gehören in das Untersuchungsheft für Kinder oder dessen elektronische Form (§ 12 FU-RL in Verbindung mit § 355 Abs. 1 SGB V)
  • Ein Tätigkeitsschwerpunkt setzt deutlich mehr als 20 Prozent der Gesamtleistung voraus, ein Maßstab, an dem sich der langfristige Ausbau orientieren kann (BVerfG, Beschluss vom 23.07.2001, Az. 1 BvR 873/00)
  • Bei 8- bis 9-Jährigen besteht nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3 bis 5 bei 40,5 Prozent ein behandlungsindizierter Bedarf, eine planbare Gruppe für die Zusammenarbeit mit kieferorthopädischen Praxen (Institut der Deutschen Zahnärzte, IDZ, Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie, DMS 6)

Einordnung

Der Aufbau eines Kinderzahnheilkunde-Schwerpunkts ist ein Prozess über Zeit, keine einmalige Entscheidung. Er unterscheidet sich damit von der Kalkulation einzelner Leistungen, von ihrer laufenden Vermarktung und von der strategischen Positionierung der gesamten Praxis. Aufbauen meint konkret: aus einer bislang einzelfallweise gehandhabten Behandlung ein standardisiertes, im Team abgestimmtes und mit externen Partnern vernetztes Angebot zu machen.

Zwei strukturelle Vorgaben bestimmen diesen Aufbau maßgeblich. Zum einen setzt die Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V institutionell in Kindergärten und Schulen an, was Kooperationen mit genau diesen Einrichtungen nahelegt. Zum anderen überschneidet sich die kinderzahnheilkundlich betreute Altersgruppe mit der kieferorthopädischen Kernklientel, sodass ein belastbarer Aufbau von Anfang an einen klaren Übergabepunkt zur kieferorthopädischen Weiterbehandlung braucht, statt beide Bereiche unkoordiniert nebeneinander zu betreiben.

Relevanz für die Praxis

Der Aufbau beginnt organisatorisch mit der Teamqualifikation. Ein strukturierter Weg dafür ist das Curriculum Kinder- und Jugendzahnmedizin mit neun Wochenendkursen, ergänzt um spezialisierte Zusatzqualifikationen für einzelne Verfahren der Verhaltensführung. Ohne einen solchen Qualifikationsplan bleibt der Schwerpunkt von der Erfahrung Einzelner abhängig, statt im gesamten Team verankert zu sein.

Ein zweiter Baustein ist das Kooperationsnetzwerk. Weil die Gruppenprophylaxe gesetzlich in Kindergärten und Schulen ansetzt, ergibt sich hier ein naheliegender institutioneller Zugang, der über die eigene Patientenkartei hinausreicht. Für die früheste Phase, die Zeit rund um die Geburt und die ersten Lebensmonate, sind Kinderarztpraxen und Hebammen die vergleichbaren Anknüpfungspunkte, da die Früherkennungsuntersuchungen bereits ab dem 6. Lebensmonat einsetzen.

Ein dritter, oft unterschätzter Punkt ist die Terminkollision mit der Erwachsenenprophylaxe. Schulkinder sind in denselben Vormittags- und frühen Nachmittagsstunden verfügbar, in denen häufig auch die Prophylaxe für Erwachsene läuft. Wer den Aufbau plant, sollte diese Terminstruktur vorab lösen, statt sie erst zu bemerken, wenn die Nachfrage bereits da ist.

Der vierte Baustein betrifft die Schnittstelle zur Kieferorthopädie. Weil ein relevanter Teil der Kinder im Schulalter einen kieferorthopädisch indizierten Behandlungsbedarf hat, sollte der Aufbau von Beginn an festlegen, ab welchem Befund und auf welchem Weg eine Überweisung erfolgt, statt diese Entscheidung von Fall zu Fall neu zu treffen.

Was bei der Umsetzung zählt

Ein tragfähiger Aufbau folgt sinnvollerweise einer Phasenlogik. Am Anfang steht ein klar abgegrenzter Einstieg, meist die frühen Früherkennungsuntersuchungen, mit denen sich Ablauf, Aufklärung und Dokumentation zunächst im kleinen Rahmen einspielen lassen. Erst wenn dieser erste Ablauf zuverlässig funktioniert, ist es sinnvoll, komplexere Fälle mit höherem Verhaltensführungsbedarf in das Angebot aufzunehmen.

Parallel dazu braucht es einen Qualifikationsplan für das gesamte Team: Wer durchläuft welchen Teil des Curriculums, welche vorbereitenden und begleitenden Aufgaben übernimmt qualifiziertes Fachpersonal, welche Schritte bleiben dem Behandler vorbehalten. Diese Aufteilung sollte schriftlich festgehalten werden, damit sie unabhängig von einzelnen Personen Bestand hat.

Kooperationsvereinbarungen mit Kindergärten, Schulen, Kinderarztpraxen und Hebammen sollten früh im Aufbauprozess geschlossen werden, nicht erst, wenn die eigene Kapazität bereits ausgeschöpft ist. Ebenso gehört die Dokumentationsschnittstelle zum Untersuchungsheft von Anfang an in den Ablauf, da sie den organisatorischen Berührungspunkt zur Kinderarztpraxis bildet und in vielen Praxen nachträglich nur mit Mehraufwand nachgerüstet werden kann.

Schließlich sollte der Aufbau einen dokumentierten Übergabepunkt zur kieferorthopädischen Weiterbehandlung enthalten: einen festgelegten Befundstand, ab dem überwiesen wird, und eine feste Ansprechpraxis, statt die Entscheidung jedes Mal neu zu treffen.

Zahlen und Kontext

Das Curriculum Kinder- und Jugendzahnmedizin der Akademie Praxis und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnmedizin umfasst neun Wochenendkurse und bietet damit einen strukturierten, berufsbegleitenden Qualifizierungsweg für den Aufbau. Für einzelne Verfahren, etwa die Anwendung von Lachgas zur Verhaltensführung, bestehen daneben eigene, spezialisierte Zusatzqualifikationen.

Institutionell setzt die Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V vorrangig in Gruppen an, insbesondere in Kindergärten und Schulen, primär bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, bei überproportional hohem Kariesrisiko bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Die Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen gehört nach § 12 FU-RL in das Untersuchungsheft für Kinder oder in dessen elektronische Form gemäß den Festlegungen nach § 355 Abs. 1 SGB V, dem organisatorischen Berührungspunkt zur Kinderarztpraxis.

Für die Schnittstelle zur Kieferorthopädie liefert die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie des Instituts der Deutschen Zahnärzte eine belastbare Größenordnung: Bei 8- bis 9-Jährigen besteht nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3 bis 5 bei 40,5 Prozent ein behandlungsindizierter Bedarf, nach den Indikationsgruppen 2 bis 5 sogar bei 97,5 Prozent eine Auffälligkeit. Als langfristiger Orientierungspunkt für den Ausbauumfang dient die berufsrechtliche Schwelle für einen Tätigkeitsschwerpunkt von deutlich mehr als 20 Prozent der Gesamtleistung. Belastbare, veröffentlichte Zahlen dazu, wie lange der Aufbau eines Kinderzahnheilkunde-Schwerpunkts in der Praxis üblicherweise dauert oder welche Fallzahlen realistisch sind, liegen nicht vor.

Typische Fehler

Den Schwerpunkt ohne einen dokumentierten Qualifikationsplan für das gesamte Team aufbauen. Ohne diesen Plan bleibt der Aufbau von der Erfahrung Einzelner abhängig.

Keine Kooperationsvereinbarung mit Kindergärten, Schulen oder Kinderarztpraxen schließen, obwohl die Gruppenprophylaxe gesetzlich dort ansetzt. Der naheliegendste institutionelle Zugang bleibt dann ungenutzt.

Die Dokumentationsschnittstelle zum Untersuchungsheft erst nachträglich einrichten. Das erzeugt vermeidbaren organisatorischen Mehraufwand.

Terminkollisionen mit der Erwachsenenprophylaxe nicht vorab lösen. Schulkinder und prophylaxebedürftige Erwachsene konkurrieren sonst um dieselben Zeitfenster.

Keinen festen Übergabepunkt zur kieferorthopädischen Weiterbehandlung festlegen. Ohne diesen Punkt hängt die Überweisung vom Zufall des Einzelfalls ab.

Häufige Fragen

Welche Qualifikation braucht das Team für den Aufbau eines Kinderzahnheilkunde-Schwerpunkts? Einen strukturierten Weg bietet das Curriculum Kinder- und Jugendzahnmedizin mit neun Wochenendkursen, ergänzt um spezialisierte Zusatzqualifikationen für einzelne Verfahren wie die Anwendung von Lachgas.

Wie lange dauert der Aufbau eines solchen Schwerpunkts? Dazu liegen keine belastbaren Daten vor, da der Aufwand von Praxisgröße, Teamstruktur und vorhandener Vorarbeit abhängt. Messbar sind der erreichte Leistungsanteil und die Stabilität der Kooperationen.

Womit sollte der Aufbau beginnen? Mit einem klar abgegrenzten Einstieg, meist den frühen Früherkennungsuntersuchungen, an dem sich Ablauf, Aufklärung und Dokumentation zunächst einspielen lassen, bevor komplexere Fälle folgen.

Wie hängt der Aufbau mit der Kieferorthopädie zusammen? Über einen festgelegten Übergabepunkt: Sobald ein Befund einen kieferorthopädisch indizierten Bedarf zeigt, sollte eine klar definierte Überweisung erfolgen, statt beide Bereiche unkoordiniert nebeneinander zu betreiben.

Warum sind Kindergärten und Schulen wichtige Kooperationspartner? Weil die Gruppenprophylaxe gesetzlich vorrangig dort ansetzt und damit einen institutionellen Zugang bietet, der über die eigene Patientenkartei hinausreicht.

Verwandte Begriffe

  • Kinderzahnheilkunde als Leistung kalkulieren: liefert die Preislogik, die als fester Baustein in den Aufbau einfließt
  • Kinderzahnheilkunde als Leistung vermarkten: setzt erst ein, wenn der organisatorische Aufbau tragfähig ist
  • Kinderzahnheilkunde als Praxis positionieren: bildet den strategischen Rahmen, den der operative Aufbau umsetzt
  • Kinderzahnheilkunde Schwerpunktpraxis: liefert den berufs- und leistungsrechtlichen Rahmen für den Aufbau
  • Kinderzahnarzt als Marketing-Schwerpunkt: setzt auf dem organisatorischen Aufbau auf, sobald die Sichtbarkeit erhöht werden soll

Quellen

  1. APW in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnmedizin (DGKiZ): Curriculum Kinder- und Jugendzahnmedizin. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.apw.de/curricula/curriculum-kinder-und-jugendzahnheilkunde
  2. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 21 Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe). Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__21.html
  3. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 355 Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__355.html
  4. Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (FU-RL), § 12. Zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3994/FU-RL-2025-05-15_iK_2026-01-01.pdf
  5. Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ): Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6), Ergebnisdarstellung. 2025. Abgerufen am 22.07.2026. https://dms6.info
  6. Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 23.07.2001, Az. 1 BvR 873/00 und 1 BvR 874/00 („Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie”). Zitiert nach der Kommentierung der Bundeszahnärztekammer zu § 21 Abs. 2 MBO-Z; der Volltext der Entscheidung wurde nicht eingesehen.

Unsicherheiten

Zur üblichen Dauer, zu realistischen Fallzahlen oder zu den Kosten einzelner Zusatzqualifikationen beim Aufbau eines Kinderzahnheilkunde-Schwerpunkts in deutschen Zahnarztpraxen liegen keine belastbaren veröffentlichten Daten vor. Entsprechende Angaben wurden deshalb bewusst nicht genannt.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde nicht im Volltext geprüft, sondern über die Kommentierung der Bundeszahnärztekammer zitiert und dient hier nur als langfristiger Orientierungspunkt für den Ausbauumfang.

Welche konkreten Tätigkeiten im Rahmen der Individualprophylaxe an qualifiziertes Fachpersonal delegierbar sind und welche der Behandler persönlich erbringen muss, wurde für diesen Beitrag nicht abschließend geklärt und sollte praxisindividuell mit der zuständigen Kammer besprochen werden. Die DMS-6-Werte sind Bundesdurchschnitte, regionale Werte können abweichen. Rechtsstand: 22.07.2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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