Digitale Sichtbarkeit und Praxis-Website Auch für KFO-Praxen

Instagram-Kanal aufbauen

Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 9 Minuten Lesezeit

Kurzdefinition

Instagram-Kanal aufbauen bezeichnet die Ersteinrichtung eines Praxisprofils auf Instagram: Wahl des Kontotyps, Angabe von Kategorie und Kontaktdaten, Verlinkung des Impressums und Klärung der Bildrechte, bevor der erste Beitrag veröffentlicht wird. Anders als bei Optimierung oder Pflege existiert noch kein Bestand, den es zu verbessern gilt.

Auf einen Blick

  • Ein Impressum muss vom Profil aus leicht erreichbar und ständig verfügbar sein (§ 5 DDG)
  • Bildnisse von Team oder Patienten dürfen erst nach deren Einwilligung veröffentlicht werden (§ 22 KunstUrhG)
  • Das Heilmittelwerbegesetz gilt ab dem ersten Beitrag, unabhängig vom Alter des Profils (§ 11 Abs. 1 HWG)
  • Im Bundesdurchschnitt arbeiten 8,13 Personen je Zahnarztpraxis (KZBV-Jahrbuch 2025, Datenstand 2023), eine Zahl, die die Rollenverteilung beim Kanalaufbau mitbestimmt
  • Ende 2024 waren 43.166 Zahnärztinnen und Zahnärzte als Vertragszahnärzte niedergelassen, ein Rückgang von 2,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (KZBV-Jahrbuch 2025, S. 152)

Einordnung

Instagram-Kanal aufbauen ist der Ausgangspunkt des Themenclusters und von den übrigen drei Begriffen zu unterscheiden. Wer ein bereits bestehendes Profil verbessert, optimiert es (siehe „Instagram-Kanal optimieren”); wer ein aufgebautes und optimiertes Profil über die Zeit aktuell hält, pflegt es (siehe „Instagram-Kanal pflegen”). Der Aufbau betrifft ausschließlich die Phase vor dem ersten Beitrag: Kontoform, Grundangaben und Rechtegrundlage.

Vom Aufbau des Kanals selbst ist die Optimierung des Redaktionsplans zu unterscheiden (siehe „Instagram-Contentplan optimieren”). Der Kanalaufbau schafft das Konto und seine Rahmendaten, der Redaktionsplan legt fest, welche Inhalte in welcher Rubrik erscheinen. Beides lässt sich zeitlich trennen: Ein Konto kann bereits eingerichtet sein, während der Inhalteplan noch fehlt, oder in Grundzügen existieren, bevor das Konto technisch fertig eingerichtet ist.

Der umfassendere Beitrag „Instagram-Marketing für Zahnarztpraxis” behandelt den gesamten organischen und bezahlten Auftritt samt Werberecht. Dieser Beitrag vertieft ausschließlich den ersten Baustein: die technische und organisatorische Ersteinrichtung des Profils.

Relevanz für die Praxis

Die wichtigste Entscheidung beim Aufbau betrifft nicht die Gestaltung, sondern die Verantwortlichkeit: Wer in der Praxis richtet das Profil ein, wer erhält Zugriff, und wer entscheidet über Inhalte, bevor sie online gehen? Ohne eine benannte Person bleibt ein neu eingerichtetes Profil erfahrungsgemäß nach wenigen Wochen ohne neue Beiträge stehen, was dem Bild einer Praxis mehr schadet, als gar kein Profil zu haben.

Zweitens ist der Kontotyp zu wählen: Ein professionelles Konto mit Kategorie wie Zahnarztpraxis oder Gesundheit ist Voraussetzung dafür, dass Kontaktbutton, Adresse und Öffnungszeiten überhaupt angezeigt werden können. Ein privates Konto bietet diese Funktionen nicht und ist für eine Praxis ungeeignet.

Drittens bestimmt die Praxisgröße die Umsetzung der ersten Inhalte. Bei durchschnittlich 8,13 Beschäftigten je Praxis (KZBV-Jahrbuch 2025) betrifft ein erstes Teamfoto in der Regel mehrere Personen, von denen jede einzeln einwilligen muss. Diese Einwilligung sollte vor dem Fototermin eingeholt werden, nicht danach, weil sich ein späterer Widerspruch dann nicht mehr sauber von der ursprünglichen Aufnahme trennen lässt.

Viertens ist vor dem ersten Beitrag zu klären, welche Angaben rechtlich verpflichtend sind. Ein Impressum ist vom Profil aus leicht erreichbar bereitzustellen (§ 5 DDG), üblicherweise über den Link in der Biografie. Fehlt es, ist das Profil von der ersten Veröffentlichung an angreifbar, unabhängig davon, wie lange es schon existiert.

Fünftens ist für kieferorthopädische Praxen die Zielgruppenfrage bereits beim Aufbau zu klären, nicht erst bei der Content-Planung. Da Werbemaßnahmen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richten, untersagt sind (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 HWG), sollten Biografie und Kategorie erkennbar Eltern beziehungsweise erwachsene Patienten adressieren. Zusätzlich lohnt die frühe Überlegung, ob der Kanal auch überweisende Hauszahnärzte erreichen soll, weil das Wortwahl und Kategorie mitbestimmt.

Was bei der Umsetzung zählt

Beginnen Sie mit der Namensgebung. Der Profilname sollte mit dem Namen auf Website und Google-Unternehmensprofil übereinstimmen, damit Patienten den Kanal beim Suchen zweifelsfrei zuordnen. Erst danach folgt die Kategorie, die über die Kontaktfunktionen entscheidet, und die Kontaktdaten, die mit den Angaben im Impressum übereinstimmen sollten.

Legen Sie anschließend fest, wer den Kanal betreut, wer Beiträge freigibt und wer im Vertretungsfall einspringt. Diese Rollenklärung sollte schriftlich festgehalten werden, bevor der erste Beitrag entsteht, weil sie sich später schwerer nachträglich einführen lässt als am Anfang.

Erst danach folgt die Rechtegrundlage: eine Einwilligungserklärung für Team- und Patientenfotos, die den Verwendungszweck Instagram konkret benennt, getrennt von einer möglichen Freigabe für die Website. Eine allgemeine Freigabe für Marketingzwecke deckt die Veröffentlichung auf einer fremden Plattform nicht automatisch ab. Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis wie Beiwerk oder Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 KunstUrhG) greifen bei gestellten Marketingaufnahmen praktisch nicht, weshalb die Einwilligung beim Aufbau die Regel bleiben sollte, nicht die Ausnahme. Parallel dazu gehört der Impressum-Link in die Profilbiografie, bevor überhaupt ein Beitrag online geht.

Für die ersten Beiträge hat sich eine kleine, vorab produzierte Startauswahl bewährt, damit das Profil bei der Veröffentlichung nicht leer wirkt. Wie viele Beiträge dafür sinnvoll sind, ist nicht durch eine belastbare Erhebung belegt und bleibt eine Entscheidung der Praxis. Wichtiger als die Anzahl ist, dass jeder Beitrag bereits beim Aufbau gegen die werberechtlichen Grenzen geprüft wird, etwa das Verbot irreführender oder abstoßender bildlicher Darstellungen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 HWG), damit später kein bereits produziertes Material verworfen werden muss.

Zahlen und Kontext

Zur Verbreitung von Instagram-Profilen unter deutschen Zahnarztpraxen liegt keine amtliche oder verbandliche Erhebung vor. Belastbar sind dagegen die Rahmendaten zu Marktumfeld und Rechtsgrundlage, an denen sich der Aufbau ausrichtet.

Ende 2024 waren in Deutschland 43.166 Zahnärztinnen und Zahnärzte als Vertragszahnärzte niedergelassen, ein Rückgang von 2,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (KZBV-Jahrbuch 2025, S. 152). In einem Markt mit tendenziell sinkender Praxiszahl wirkt sich ein früh aufgebauter, klar auffindbarer Kanal stärker auf die relative Sichtbarkeit aus als in einem wachsenden Markt mit vielen neuen Mitbewerbern.

Zur Teamgröße als Planungsgröße für die ersten Inhalte weist das KZBV-Jahrbuch 2025 für das Berichtsjahr 2023 im Bundesdurchschnitt 8,13 Beschäftigte je Praxis aus, mit einer Spanne von 8,57 in den alten und 5,99 in den neuen Bundesländern (KZBV-Jahrbuch 2025, Tab. 5.37, S. 145). Ob die Kennzahl Köpfe oder Vollzeitäquivalente zählt, ist der Tabelle nicht zu entnehmen.

Zum Reichweitenkontext der Plattform: Die Europäische Kommission hat Instagram am 25.04.2023 als sehr große Online-Plattform im Sinne des Digital Services Act benannt, mit einer gemeldeten durchschnittlichen Zahl von 259 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der Europäischen Union (Europäische Kommission, abgerufen am 22.07.2026). Eine Aufschlüsselung auf Deutschland geht daraus nicht hervor. Rechtlich ist die Impressumspflicht nach § 5 DDG unabhängig vom Zeitpunkt des Aufbaus zu erfüllen; sie gilt vom ersten Tag des Profils an und nicht erst, sobald der Kanal eine bestimmte Reichweite erreicht hat.

Typische Fehler

Das Profil ohne benannte verantwortliche Person eröffnen Ohne feste Zuständigkeit bleibt ein neu eingerichtetes Konto erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit ohne neue Beiträge stehen.

Ein privates statt eines professionellen Kontos einrichten Ein privates Konto zeigt weder Kontaktbutton noch Kategorie und ist für eine Praxis ungeeignet.

Den ersten Fototermin ohne unterschriebene Einwilligung durchführen Fehlt die Einwilligung zum Aufnahmezeitpunkt, lässt sich ein späterer Widerspruch nicht mehr sauber nachweisen.

Den Impressum-Link erst nachträglich ergänzen Ein Profil ohne erreichbares Impressum ist von der ersten Veröffentlichung an angreifbar, unabhängig davon, ob es seit wenigen Tagen oder mehreren Jahren besteht.

Häufige Fragen

Brauchen wir für ein Instagram-Profil ein eigenes Impressum, obwohl die Website bereits eines hat? Ja. Das Impressum muss vom Profil aus leicht erreichbar sein (§ 5 DDG). Ein Verweis oder Link auf das bestehende Impressum der Website genügt, ein eigener Text ist nicht zwingend erforderlich.

Business- oder Creator-Konto, was passt für eine Praxis? Für eine Praxis als Unternehmen ist ein professionelles Konto mit passender Kategorie sachgerecht, weil erst dieses Adresse, Kontaktbutton und Öffnungszeiten anzeigt. Die genaue Bezeichnung der Kontoarten kann sich mit Plattform-Updates ändern, maßgeblich bleibt die Funktion.

Deckt die Einwilligung für ein Aushangfoto auch die Nutzung auf Instagram ab? Nein, jedenfalls nicht ohne Weiteres. Eine Einwilligungserklärung sollte den Verwendungszweck konkret benennen. Eine pauschale Freigabe für Marketingzwecke deckt eine fremde Plattform wie Instagram nicht automatisch mit ab.

Wie viele Beiträge braucht ein Profil vor dem Start? Dazu liegt keine belastbare Erhebung vor. Sinnvoll ist eine kleine Startauswahl, die bereits gegen die werberechtlichen Grenzen geprüft wurde, statt einer bestimmten Mindestzahl.

Verwandte Begriffe

Instagram-Kanal optimieren: verbessert ein bereits bestehendes Profil, etwa Biografie, Verlinkung und Format-Mix.

Instagram-Kanal pflegen: hält ein aufgebautes Profil über die Zeit aktuell, insbesondere bei Personalwechsel und Widerruf von Einwilligungen.

Instagram-Contentplan optimieren: verbessert den Redaktionsplan hinter den Beiträgen, unabhängig von der technischen Kontoeinrichtung.

Instagram-Marketing für Zahnarztpraxis: ordnet den gesamten organischen und bezahlten Instagram-Auftritt samt Werberecht ein.

Bildsprache aufbauen: vertieft die Konzept- und Rechtegrundlage für eigenes Bildmaterial, die auch für die ersten Instagram-Beiträge gilt.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (Hrsg.): Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 5 (Allgemeine Informationspflichten). Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (Hrsg.): Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG), § 22 (Recht am eigenen Bild). Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
  3. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (Hrsg.): KunstUrhG, § 23 (Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild). Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
  4. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (Hrsg.): Heilmittelwerbegesetz (HWG), § 11 (Werbung außerhalb der Fachkreise), Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und Nummer 12. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__11.html
  5. Bundeszahnärztekammer: Musterberufsordnung (MBO-Z), § 21 (Erlaubte Information und berufswidrige Werbung). Stand 13.01.2026. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.bzaek.de/recht/musterberufsordnung/berufliche-kommunikation.html
  6. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025. Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Kapitel 5, Tabelle 5.37 „Beschäftigte je Praxis 2022 und 2023”, Seite 145; Kapitel 6, Seite 152. 2025. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_Jahrbuch_2025_Web_ohne_GOZ.pdf
  7. Europäische Kommission: Liste der benannten sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen (Instagram, Meta Platforms Ireland Limited, Benennung vom 25.04.2023, 259 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU). Abgerufen am 22.07.2026. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/list-designated-vlops-and-vloses

Stand: 22.07.2026. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum genannten Zeitpunkt wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist stets die Berufsordnung der zuständigen Landeszahnärztekammer.

Unsicherheiten

  • Zur Verbreitung eigener Instagram-Profile unter deutschen Zahnarztpraxen und zu einer sinnvollen Mindestzahl an Startbeiträgen liegt keine geprüfte Erhebung vor, weshalb hierzu keine Zahl genannt wird.
  • Die genannte Nutzerzahl von 259 Millionen bezieht sich auf die Europäische Union insgesamt. Eine belastbare, auf Deutschland bezogene Angabe zur Instagram-Nutzung wurde nicht aus einer Quelle der ersten Stufe verifiziert und daher nicht aufgenommen.
  • Die KZBV-Tabelle bezeichnet die Kennzahl als „Beschäftigte je Praxis”, ohne anzugeben, ob Köpfe oder Vollzeitäquivalente gezählt werden.
  • Für die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer war auf der abgerufenen Seite kein Beschlussdatum der Bundesversammlung angegeben.
  • Es wurde keine Gerichtsentscheidung zu diesem konkreten Teilaspekt herangezogen.

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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