Behandlungsnischen aus Praxis- und Marketingsicht

Endodontie-Fokuspraxis

Zuletzt geprüft am 21. Juli 2026 10 Minuten Lesezeit

Kurzdefinition

Eine Endodontie-Fokuspraxis konzentriert ihr Leistungsspektrum auf die Behandlung des Wurzelkanalsystems, vor allem auf primäre Wurzelkanalbehandlungen und Revisionen. Im Markt tritt sie meist als Endodontie-Spezialpraxis auf. Der Zahnarzt bleibt dabei Allgemeinzahnarzt: Endodontie ist in Deutschland kein zahnärztliches Fachgebiet, sondern nur als Tätigkeitsschwerpunkt ankündigungsfähig.

Auf einen Blick

  • Endodontie” ist keine Fachzahnarztbezeichnung, sondern Tätigkeitsschwerpunkt (MBO-Z § 21 Abs. 2)
  • „Zahnarzt für Endodontie” ist irreführend (LG Flensburg, 28.12.2017, 6 HK O 51/17)
  • Bis zu drei Tätigkeitsschwerpunkte, mindestens zwei Jahre Vortätigkeit (LZK BW 2024)
  • GKV-Wurzelkanalfüllungen 2024: 5,630 Millionen, je Mitglied seit 2003 minus 38 Prozent (KZBV 2025)
  • Medikamentöse Einlagen sind auf drei Sitzungen beschränkt (G-BA Behandlungsrichtlinie B. III Nr. 9.1)

Einordnung

Die Endodontie befasst sich mit der Erhaltung von Zähnen mit erkrankter oder abgestorbener Pulpa. Eine Endodontie-Spezialpraxis ist keine eigene Versorgungsform, sondern eine betriebswirtschaftliche Entscheidung: Die Praxis verschiebt ihr Leistungsspektrum zugunsten eines Bereichs, der andernorts überwiesen wird, und tritt gegenüber Kollegen als Zuweisungsadresse auf.

Von der Kieferorthopädie oder der Oralchirurgie unterscheidet sich der Fall grundlegend. Dort existiert eine Weiterbildung mit geschützter Fachzahnarztbezeichnung. Für die Endodontie gibt es sie nicht. Die Musterberufsordnung erlaubt dem Zahnarzt lediglich, „auf besondere, personenbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten” hinzuweisen. Solche Hinweise sind unzulässig, „soweit sie die Gefahr einer Verwechslung mit Fachgebietsbezeichnungen begründen oder sonst irreführend sind” (BZÄK, MBO-Z § 21 Abs. 2).

Zu unterscheiden ist der Tätigkeitsschwerpunkt außerdem von Qualifikationen einzelner Fachgesellschaften. Die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) vergibt den Status des zertifizierten Mitglieds. Voraussetzung sind ein Curriculum Endodontie der DGET oder APW innerhalb von sechs Jahren, alternativ 160 anerkannte Fortbildungsstunden, dazu mindestens sechs dokumentierte Fälle und eine mündliche Prüfung (DGET, abgerufen am 21.07.2026). Diese Zertifikate sind Verbandsqualifikationen. Sie ersetzen weder die Anzeige des Tätigkeitsschwerpunkts bei der Kammer noch begründen sie ein Recht auf eine fachzahnarztähnliche Bezeichnung.

Relevanz für die Praxis

Wer eine Endodontie-Spezialpraxis aufbaut, trifft zuerst eine Kalkulationsentscheidung, und die fällt gegen die gesetzliche Krankenversicherung aus. Der durchschnittlich vereinbarte Punktwert für konservierend-chirurgische Leistungen lag 2024 bei 1,2530 Euro (KZBV 2025, Tab. 3.20). Die BEMA-Position 32 (Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, je Kanal) ist mit 29 Punkten bewertet, die Position 35 (Wurzelkanalfüllung, je Kanal) mit 17 Punkten (KZBV 2025, BEMA-Kurzverzeichnis). Bei einem vierkanaligen Molaren entspricht das rechnerisch rund 145 Euro für die Aufbereitung und rund 85 Euro für die Wurzelfüllung. Wer maschinelle Aufbereitung, Mikroskop und mehrere Sitzungen einsetzt, deckt damit seine Stuhlzeit nicht. Eine Fokuspraxis in diesem Bereich funktioniert deshalb nur, wenn der überwiegende Teil der Leistungen privat vereinbart wird.

Damit verlagert sich das Risiko vom Behandlungsergebnis auf die Vereinbarung. Zwei Normen greifen ineinander. Nach § 630c Abs. 3 BGB muss der Behandelnde den Patienten „vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform” informieren, wenn eine vollständige Kostenübernahme durch Dritte nicht gesichert ist. Verlangt der Patient Leistungen, die über das Notwendige hinausgehen, ist nach § 2 Abs. 3 GOZ zusätzlich ein schriftlicher Heil- und Kostenplan vor der Leistungserbringung erforderlich, der die Feststellung enthält, dass es sich um Leistungen auf Verlangen handelt. Fehlt eine dieser Grundlagen, steht das Honorar der Kernleistung im Streitfall zur Disposition, nicht nur ein Zuschlag.

Die zweite Entscheidung betrifft die Außendarstellung, und sie ist teurer als sie aussieht. Das Landgericht Flensburg hat mit Urteil vom 28.12.2017 (Aktenzeichen 6 HK O 51/17) die Werbung mit „Zahnarzt für Endodontie” als irreführend bewertet, weil sie den Eindruck einer anerkannten Fachbezeichnung erweckt (Urteilsdatenbank der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, abgerufen am 21.07.2026). Der Fehler kostet keinen Umsatz, sondern Abmahnung, Unterlassungserklärung und Verfahrenskosten. Er trifft eine Fokuspraxis härter als eine Allgemeinpraxis, weil ihre gesamte Positionierung an genau dieser Bezeichnung hängt.

Für kieferorthopädische Praxen stellt sich der Begriff anders dar. Sie erbringen keine endodontischen Leistungen und bauen den Bereich nicht auf. Relevant bleibt für sie allein der strukturelle Gegensatz: Der Kieferorthopäde führt eine geschützte Fachgebietsbezeichnung, die Endodontie-Fokuspraxis darf keine vergleichbare Form wählen. Wer beide Modelle nebeneinander in einer Berufsausübungsgemeinschaft kommuniziert, muss diesen Unterschied im Auftritt sichtbar halten.

Was bei der Umsetzung zählt

Sinnvoll ist eine feste Reihenfolge. Zuerst klären Sie die Bezeichnung und zeigen den Tätigkeitsschwerpunkt der Kammer an, erst danach gehen Website, Praxisschild und Verzeichniseinträge live. Die Anforderungen legt jede Kammer eigenständig fest. In Baden-Württemberg etwa dürfen insgesamt bis zu drei Tätigkeitsschwerpunkte geführt werden, die Angabe erfolgt personenbezogen, ist der Kammer schriftlich anzuzeigen und setzt voraus, dass der Zahnarzt seit mindestens zwei Jahren in dem betreffenden Bereich nachhaltig tätig ist (LZK BW, Stand 10/2024). Prüfen Sie den Wortlaut Ihrer eigenen Kammer, bevor Sie planen.

Übersehen wird regelmäßig die Zuweiserstruktur. Eine Fokuspraxis lebt nicht von Patienten, die selbst suchen, sondern von Kollegen, die überweisen. Diese überweisen nur, wenn sie sicher sind, dass der Patient für Aufbau und prothetische Versorgung zurückkommt. Wer die Rückführung nicht schriftlich regelt und den Befundbericht nicht zuverlässig liefert, verliert den Kanal, aus dem der Fall stammt.

Operativ hakt es an der Reihenfolge von Aufklärung und Schmerz. Endodontische Fälle kommen häufig akut, die Kosteninformation nach § 630c Abs. 3 BGB muss aber vor Behandlungsbeginn in Textform vorliegen. Dafür braucht es vorbereitete Unterlagen und geschultes Personal am Empfang, nicht die Entscheidung am Stuhl.

Beachten Sie zuletzt die Grenzen der vertragszahnärztlichen Versorgung. Medikamentöse Einlagen sind grundsätzlich auf drei Sitzungen beschränkt. Bei Zähnen mit vorhandener Wurzelkanalfüllung und apikaler Veränderung sind primär chirurgische Maßnahmen angezeigt, die Revision ist nur bei erkennbar nicht randständigen oder undichten Füllungen und nur unter den dort genannten Voraussetzungen in der Regel angezeigt (G-BA Behandlungsrichtlinie B. III Nr. 9.1 und 9.4). Genau dieses Segment bildet den Kern vieler Fokuspraxen.

Zahlen und Kontext

Der vertragszahnärztliche Markt für endodontische Leistungen schrumpft. Über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen wurden 2024 mit der gesetzlichen Krankenversicherung 5,630 Millionen Wurzelkanalfüllungen abgerechnet, 2023 waren es 5,769 Millionen und 1991 noch 6,910 Millionen (KZBV, Jahrbuch 2025, Tab. 4.1). Je Mitglied betrachtet sind die Wurzelkanalfüllungen zwischen 2003 und 2024 um 38 Prozent zurückgegangen, im Mittel um 2,2 Prozent jährlich (KZBV, Jahrbuch 2025, Abb. 4.2). Die Zahl der Extraktionen lag 2024 bei 12,256 Millionen, das Verhältnis von Extraktionen zu Füllungen bei 1 zu 3,6 (ebenda, Tab. 4.1).

Auch der Anteil am Honorarvolumen ist klein. An den Gesamtpunkten aus konservierend-chirurgischer Behandlung entfielen 2024 auf die Wurzelkanalaufbereitung 2,6 Prozent, auf die Wurzelkanalfüllung 1,2 Prozent, auf die medikamentöse Einlage 1,0 Prozent und auf die Exstirpation der vitalen Pulpa 0,9 Prozent (KZBV, Jahrbuch 2025, Tab. 4.7). Zusammen sind das rechnerisch rund 5,7 Prozent.

Zum Aufwand der Qualifikation gibt es eine belastbare Angabe: Das Curriculum Endodontologie umfasst sieben Module mit zusammen 163 Fortbildungsstunden (APW, abgerufen am 21.07.2026).

Belastbare Daten zur Zahl der Endodontie-Fokuspraxen in Deutschland, zu ihrem Umsatzanteil oder zu privat abgerechneten Wurzelkanalbehandlungen liegen aus den hier ausgewerteten Quellen nicht vor.

Typische Fehler

Die Praxis nennt sich „Zahnarzt für Endodontie” oder „Praxis für Endodontie”. Das Landgericht Flensburg hat eine solche Bezeichnung als irreführend bewertet (28.12.2017, 6 HK O 51/17); zulässig ist die Form „Tätigkeitsschwerpunkt Endodontie”.

Der Schwerpunkt wird beworben, bevor er der Kammer angezeigt wurde. Die Anzeige und die geforderte Vortätigkeit sind Voraussetzung, nicht Formalie; die Kammer prüft die Angaben und kann sie stichprobenartig nachkontrollieren (LZK BW 2024).

Die Kosteninformation entsteht erst am Behandlungsstuhl. § 630c Abs. 3 BGB verlangt die Information über die voraussichtlichen Kosten in Textform vor Beginn der Behandlung, nicht währenddessen.

Die Kalkulation unterstellt Kassenerlöse für mikroskopgestützte Mehrsitzungsbehandlung. Bei 29 und 17 Punkten je Kanal und einem durchschnittlichen Punktwert von 1,2530 Euro (KZBV 2025) trägt die vertragszahnärztliche Vergütung diese Stuhlzeit nicht.

Häufige Fragen

Darf eine Praxis mit „Endodontie” im Namen auftreten? Als Hinweis auf einen Tätigkeitsschwerpunkt ja, in fachzahnarztnaher Form nein. Das Landgericht Flensburg hat „Zahnarzt für Endodontie” als irreführend bewertet (28.12.2017, 6 HK O 51/17). Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Kammer, die den Zusatz und seine Darstellung regelt. Prüfen Sie neben der Website auch Praxisschild, Briefbogen und Einträge in Branchenverzeichnissen, denn die Angabe muss überall einheitlich sein.

Lohnt sich eine Endodontie-Spezialpraxis wirtschaftlich? Das hängt am Privatanteil. Die vertragszahnärztliche Vergütung ist niedrig bewertet, und die endodontischen Positionen machten 2024 nur rund 5,7 Prozent der Punkte aus konservierend-chirurgischer Behandlung aus (KZBV 2025). Tragfähig wird das Modell erst über privat vereinbarte Leistungen und eine stabile Zuweiserbasis.

Wie lange dauert der Aufbau bis zur Ankündigung? Rechnen Sie mit mehreren Jahren. Das Curriculum Endodontologie umfasst 163 Fortbildungsstunden in sieben Modulen (APW 2026), die DGET verlangt für zertifizierte Mitglieder zusätzlich sechs dokumentierte Fälle und eine mündliche Prüfung. In Baden-Württemberg kommt eine mindestens zweijährige nachhaltige Tätigkeit im Bereich hinzu (LZK BW 2024).

Wann ist die Wurzelkanalbehandlung eines Molaren Kassenleistung? Sie ist in der Regel angezeigt, wenn damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, eine einseitige Freiendsituation vermieden wird oder der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird. Zusätzlich müssen Aufbereitbarkeit und Füllung bis nahe an die Wurzelspitze gegeben sein (G-BA Behandlungsrichtlinie B. III Nr. 9 und 9.1).

Ist das Thema für kieferorthopädische Praxen relevant? Als Leistungsfeld nicht, kieferorthopädische Praxen erbringen keine endodontischen Leistungen. Relevant ist allein die Abgrenzung: Die Kieferorthopädie ist ein Weiterbildungsgebiet mit geschützter Fachzahnarztbezeichnung, die Endodontie nicht. Wer beides in einer gemeinsamen Praxis oder Berufsausübungsgemeinschaft kommuniziert, muss diesen Unterschied in Namensgebung und Außenauftritt konsequent abbilden.

Verwandte Begriffe

  • Tätigkeitsschwerpunkt: die einzige berufsrechtlich zulässige Form, einen endodontischen Fokus anzukündigen
  • Überweiserpraxis: das Zuweisungsmodell, von dem eine Fokuspraxis ihre Fallzahl bezieht
  • Verlangensleistung nach GOZ: Grundlage für privat vereinbarte Leistungen jenseits des Notwendigen
  • Wirtschaftliche Aufklärungspflicht: die Textform-Information über voraussichtliche Kosten vor Behandlungsbeginn
  • BEMA-Punktwert: bestimmt, welchen Erlös die vertragszahnärztlichen Endodontie-Positionen tatsächlich tragen

Quellen

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinie). Fassung vom 4. Juni 2003/24. September 2003, zuletzt geändert am 16. Dezember 2021, in Kraft getreten am 9. März 2022. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2784/RL-Z_Behandlung_2021-12-16_iK-2022-03-09.pdf
  2. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Jahrbuch 2025. Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung. 2025. Tab. 3.20, Tab. 4.1, Abb. 4.2, Tab. 4.7, BEMA-Kurzverzeichnis. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_Jahrbuch_2025_Web_ohne_GOZ.pdf
  3. Bundeszahnärztekammer: Musterberufsordnung, Abschnitt IV Berufliche Kommunikation, § 20 Abs. 3 und § 21 Abs. 2. Abgerufen am 21.07.2026. https://www.bzaek.de/recht/musterberufsordnung/berufliche-kommunikation.html
  4. Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: Berufsordnung nebst Richtlinien für das Ausweisen von Tätigkeitsschwerpunkten gemäß § 21 Berufsordnung. Stand 10/2024. https://phb.lzk-bw.de/PHB-CD/Gesetze_Vorschriften/Ordnungen_Richtlinien/Berufsordnung.pdf
  5. Landgericht Flensburg, Urteil vom 28.12.2017, Aktenzeichen 6 HK O 51/17, wiedergegeben in der Urteilsdatenbank der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Abgerufen am 21.07.2026. https://lzk-bw.de/die-kammer/fuer-standesvertreter/urteilsdatenbank/urteil/news/irrefuehrende-werbung-bei-fuehren-von-taetigkeitsschwerpunkten-zahnarzt-fuer-endodontie-oder-zahnarzt-fuer-implantologie
  6. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), § 2 Abweichende Vereinbarung, Absatz 3. https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/__2.html
  7. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien, Informationspflichten, Absatz 3. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630c.html
  8. Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie: Richtlinien für zertifizierte Mitglieder. Abgerufen am 21.07.2026. https://www.dget.de/fuer-professionals/ihr-karriereweg/zertifizierte-mitglieder/richtlinien
  9. Akademie Praxis und Wissenschaft: Curriculum Endodontologie. Abgerufen am 21.07.2026. https://www.apw.de/curriculum/endodontologie

Rechtsstand der genannten Normen und Entscheidungen ist der 21.07.2026. Berufsrechtliche Anforderungen an Tätigkeitsschwerpunkte legt jede Landeszahnärztekammer eigenständig fest; die hier genannten Werte stammen aus der Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und gelten nicht bundesweit. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Unsicherheiten

Die KZBV-Statistik weist Wurzelkanalfüllungen als abgerechnete BEMA-Positionen aus. Da die Position 35 je Kanal berechnet wird, entspricht die Zahl von 5,630 Millionen nicht der Zahl behandelter Zähne oder Patienten. Eine Umrechnung auf Zähne ist aus der Quelle nicht möglich.

Der Punktwert von 1,2530 Euro ist ein bundesweiter Durchschnittswert für 2024. Die tatsächlichen Punktwerte werden je Kassenzahnärztlicher Vereinigung vereinbart oder vom Schiedsamt festgesetzt und weichen regional ab. Die daraus abgeleiteten Eurobeträge je Kanal sind eigene Rechnungen und keine Angaben der KZBV.

Zur Zahl der Endodontie-Fokuspraxen in Deutschland, zu deren Umsatzstruktur, zum Privatanteil endodontischer Leistungen und zu belastbaren Zeitwerten je Behandlung wurden keine geeigneten Primärquellen gefunden. Entsprechende Angaben fehlen im Text bewusst.

Die Richtlinie Nr. 3 der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zur Schriftgröße des Zusatzes „Tätigkeitsschwerpunkt” war im PDF technisch nicht fehlerfrei auslesbar und wird deshalb nicht zitiert. Ob die DGET-Zertifizierung befristet ist und welche Rezertifizierungsanforderungen gelten, ging aus der abgerufenen Richtlinienseite nicht hervor.

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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