Kurzdefinition
Eine Chatfunktion ist ein in die Praxis-Website eingebundenes Werkzeug für schriftliche Sofortnachrichten, etwa ein Live-Chat-Fenster, ein Chatbot oder ein Messenger-Widget. Chatfunktion pflegen bezeichnet den laufenden Betrieb: Erreichbarkeit sicherstellen, Nachrichten beantworten, Inhalte aktuell halten und die datenschutzrechtliche Einordnung an jede Änderung des eingesetzten Tools anpassen, statt es einmalig einzurichten und sich selbst zu überlassen.
Auf einen Blick
- Erhebt der Chat personenbezogene Daten, greift die Informationspflicht aus Art. 13 DSGVO (2016)
- Ein externer Chat-Anbieter ist Auftragsverarbeiter und braucht einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO
- Setzt das Chat-Widget Cookies oder lädt Drittserver nach, ist vorher eine Einwilligung nach § 25 TDDDG nötig
- Erst ab 20 Personen, die ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind, verlangt § 38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten
- Ende 2024 waren rechnerisch rund 4.800 der insgesamt 62.874 angestellten Zahnärzte in medizinischen Versorgungszentren tätig (eigene Berechnung nach KZBV 2025)
Einordnung
Eine Chatfunktion steht zwischen zwei anderen Kanälen. Gegenüber dem Telefon ist sie asynchron: Eine Nachricht muss nicht sofort beantwortet werden, während ein Anruf eine unmittelbare Reaktion erwartet. Gegenüber der Online-Terminbuchung ist sie unstrukturiert: Ein Buchungsformular führt durch feste Felder zu einem Termin, ein Chat dagegen durch freien Text zu einer offenen Frage. Diese doppelte Zwischenstellung erklärt, warum eine Chatfunktion andere Erwartungen weckt als beide Nachbarkanäle und warum sie ohne klare Regeln leicht zwischen beiden Stühlen hängen bleibt.
Fachlich ersetzt ein Chat keine Untersuchung. Er organisiert den Kontakt und beantwortet organisatorische Fragen, etwa zu Öffnungszeiten, Kosten oder Abläufen. Sobald eine Nachricht auf eine Diagnose oder eine Therapieempfehlung zielt, gehört die Antwort in ein Gespräch am Telefon oder in der Praxis, nicht in den Chatverlauf.
Datenschutzrechtlich ist entscheidend, welches Werkzeug im Hintergrund läuft. Ein selbst gehostetes, einfaches Kontaktformular im Chat-Layout unterscheidet sich von einem eingebundenen Widget eines externen Anbieters. Im zweiten Fall verarbeitet ein Dritter die Nachrichten der Patientinnen und Patienten, was ihn zum Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO macht und je nach Sitz des Anbieters zusätzlich Fragen der Datenübermittlung in Drittländer aufwirft.
Relevanz für die Praxis
Der eigentliche Unterschied zwischen einer eingerichteten und einer gepflegten Chatfunktion liegt nicht im Einbau, sondern im Dauerbetrieb. Ein Widget, das mit „Wir antworten in wenigen Minuten” wirbt und dann tagelang unbeantwortet bleibt, weckt eine Erwartung, die enttäuscht wird, und diese Enttäuschung trifft die Praxis stärker, als hätte sie von Anfang an keinen Chat angeboten.
Für kieferorthopädische Praxen kommt eine zeitliche Besonderheit hinzu. Fragen zu Kosten, Ablauf oder Alter des Kindes stellen Eltern häufig abends, außerhalb der Sprechzeiten, wenn sie selbst Zeit für die Recherche haben. Eine Chatfunktion, die diese Zeiten nicht abbildet, etwa durch eine automatische Rückmeldung zur voraussichtlichen Antwortzeit, lässt genau die Anfragen unbeantwortet liegen, für die der Kanal ursprünglich gedacht war.
Eine weitere Besonderheit betrifft den Inhalt der Nachrichten selbst. Sobald eine Patientin oder ein Patient im Chat Beschwerden schildert, handelt es sich um Gesundheitsdaten und damit um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten. Das erhöht die Anforderungen an den Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Chat-Anbieter und macht ein Löschkonzept für Chatverläufe notwendig, das über eine bloße Kontaktaufnahme hinausgeht.
Organisatorisch verlangt eine gepflegte Chatfunktion eine klare Zuständigkeit: wer im Team zu welchen Zeiten antwortet, und was passiert, wenn niemand erreichbar ist. Ohne diese Zuordnung wird der Chat entweder von allen ein wenig oder von niemandem konsequent bedient.
Was bei der Umsetzung zählt
Klären Sie zuerst die vertragliche Grundlage: Binden Sie ein externes Chat-Tool ein, brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit dem Anbieter, der Weisungsbindung, Löschung und Unterauftragsverhältnisse regelt. Ohne diesen Vertrag bleibt die Datenverarbeitung durch den Dritten formal ungeregelt, unabhängig davon, wie zuverlässig das Werkzeug technisch funktioniert.
Lädt Ihr Chat-Widget beim Seitenaufruf automatisch Skripte oder setzt es Cookies, holen Sie vorher eine Einwilligung nach § 25 TDDDG ein, es sei denn, die Speicherung ist für den vom Nutzer angefragten Dienst unbedingt erforderlich. Diese Ausnahme greift nur eng: Ein reines Chat-Fenster mag darunterfallen, ein zusätzliches Tracking-Skript des Anbieters in der Regel nicht.
Für den Chat selbst gilt dieselbe Informationspflicht wie für ein Formular: Art. 13 DSGVO verlangt, dass Ihre Besucher vor oder bei der ersten Nachricht erfahren, wer die Daten verarbeitet, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert werden. Ein allgemeiner, am Chat sichtbar verlinkter Verweis auf Ihre Datenschutzerklärung reicht dafür aus.
Regeln Sie im Team die Erreichbarkeit: feste Zeiten, in denen der Chat bedient wird, eine Vertretung bei Abwesenheit und ein Eskalationsweg zum Telefon, sobald eine Nachricht medizinisch wird. Ergänzend brauchen Sie ein Löschkonzept für Chatverläufe, das Fristen benennt und Inhalte mit Gesundheitsbezug nicht unbegrenzt vorhält.
Zahlen und Kontext
Die einzige belastbare Zahlenschwelle für die Organisation größerer Einheiten liefert § 38 BDSG: Ein Datenschutzbeauftragter ist zu benennen, wenn eine Stelle in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, unabhängig von dieser Zahl aber auch dann, wenn Verarbeitungen einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen. In einer kleinen Einzelpraxis wird diese Schwelle durch eine Chatfunktion allein kaum erreicht, in einem größeren medizinischen Versorgungszentrum mit mehreren digitalen Kontaktkanälen ist das anders zu bewerten.
Zur Größenordnung dieser Versorgungszentren liefert das Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Anhaltspunkte: Ende 2024 waren insgesamt 62.874 Zahnärztinnen und Zahnärzte einschließlich der bei Vertragszahnärzten und in medizinischen Versorgungszentren Angestellten registriert, während die Zahl ohne den MVZ-Anteil bei 58.081 lag (KZBV 2025). Die Differenz entspricht rechnerisch rund 4.800 in medizinischen Versorgungszentren angestellten Zahnärzten Ende 2024, eine eigene Berechnung aus den beiden veröffentlichten Werten, keine von der KZBV selbst ausgewiesene Einzelzahl.
Zur tatsächlichen Nutzung von Chatfunktionen auf deutschen Zahnarzt-Websites oder zu üblichen Reaktionszeiten liegen keine belastbaren, veröffentlichten Erhebungen vor.
Typische Fehler
Chat einbauen und danach unbeantwortet lassen Ein Widget ohne Bedienregelung erzeugt eine Erwartung, die nicht eingelöst wird, und wirkt dadurch schlechter als gar kein Chat-Angebot.
Kein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter Ohne Vertrag nach Art. 28 DSGVO bleibt die Verarbeitung durch den externen Dienst formal ungeregelt, unabhängig von dessen technischer Zuverlässigkeit.
Medizinische Fragen im Chat beantworten statt weiterzuleiten Diagnosen oder Therapieempfehlungen gehören ins persönliche Gespräch, nicht in einen schriftlichen, oft unvollständigen Nachrichtenverlauf.
Kein Löschkonzept für Chatverläufe mit Gesundheitsbezug Enthält ein Verlauf Angaben zu Beschwerden, handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten, für die eine unbegrenzte Aufbewahrung nicht sachgerecht ist.
Häufige Fragen
Ist WhatsApp Business für den Patientenkontakt zulässig? Das hängt von der konkreten Ausgestaltung, dem Sitz des Anbieters und der Frage ab, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden kann. Eine pauschale Aussage für alle Praxen lässt sich daraus nicht ableiten.
Brauchen wir eine Einwilligung, bevor der Chat startet? Für die Datenerhebung im Chat selbst reicht in der Regel die Informationspflicht aus Art. 13 DSGVO, die Sie am Chat sichtbar verlinken. Eine gesonderte Einwilligung nach § 25 TDDDG brauchen Sie zusätzlich, wenn das Widget Cookies setzt oder Skripte nachlädt, die nicht unbedingt erforderlich sind.
Wer im Team sollte den Chat bedienen? Ordnen Sie das klar zu, mit einer Vertretung für Abwesenheiten. Eine Aufgabe, die „irgendwer nebenbei” übernimmt, wird erfahrungsgemäß unregelmäßig erledigt.
Was passiert mit Chatverläufen, die Gesundheitsdaten enthalten? Dafür brauchen Sie ein eigenes Löschkonzept mit klaren Fristen, da es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten handelt und eine dauerhafte Speicherung ohne Zweck nicht zulässig ist.
Ersetzt ein Chatbot das Telefon? Nein. Ein Chatbot kann organisatorische Standardfragen abfangen, für medizinisch relevante oder dringende Anliegen bleibt ein Eskalationsweg zum Telefon notwendig.
Verwandte Begriffe
- Call-to-Action-Buttons: können direkt in die Chatfunktion führen und brauchen dieselbe Sorgfalt bei der Formulierung
- Contentplanung: legt fest, welche Standardfragen der Chat beantworten kann, bevor eine individuelle Nachricht nötig wird
- Datenschutzerklärung: muss jede neue Chat-Funktion und jeden neuen Anbieter widerspiegeln
- FAQ und strukturierte Daten: nehmen wiederkehrende Chat-Fragen vorweg und entlasten den laufenden Betrieb
- Online-Terminbuchung: die strukturierte Alternative für Anliegen, die keine offene Nachricht brauchen
Quellen
- Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 13 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person. Amtsblatt der Europäischen Union L 119 vom 4. Mai 2016. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679
- Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 28 Auftragsverarbeiter. Amtsblatt der Europäischen Union L 119 vom 4. Mai 2016. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679
- Bundesrepublik Deutschland: Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (TDDDG, vormals TTDSG), § 25 Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 38 Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen. Abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__38.html
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Jahrbuch 2025, ISBN 978-3-944629-12-4. 2025. https://www.kzbv.de/wp-content/uploads/KZBV_Jahrbuch_2025_Web_ohne_GOZ.pdf
Unsicherheiten
Zur Nutzung von Chatfunktionen auf Zahnarzt-Websites in Deutschland, zu üblichen Reaktionszeiten oder zu deren Einfluss auf Terminanfragen liegen keine belastbaren, veröffentlichten Erhebungen vor.
Ob ein bestimmter Chat-Anbieter im Einzelfall personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt und welche zusätzlichen Garantien dafür nötig sind, lässt sich nur anbieterbezogen und nicht pauschal für alle Chat-Werkzeuge beurteilen. Diese Prüfung ersetzt der vorliegende Beitrag nicht.
Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

