Kurzdefinition
Bewertungsprofile pflegen zur Patientengewinnung bezeichnet die fortlaufende Aufgabe, die Angaben einer Praxis auf allen relevanten Bewertungsportalen wie Google und Jameda aktuell, vollständig und untereinander konsistent zu halten. Anders als das einmalige Anlegen eines Profils oder das gezielte Erbitten neuer Bewertungen endet diese Pflege nicht, solange die Praxis besteht.
Auf einen Blick
- Nur ein Profil pro Standort ist laut Google zulässig, mehrere Einträge gelten als Richtlinienverstoß mit möglicher Sperrung (Google, Richtlinien für Unternehmensprofile, abgerufen am 22.07.2026).
- Einen neutralen, öffentlich zugänglichen Grundeintrag samt Bewertungen müssen Praxen grundsätzlich dulden, auch wenn sie ihn nie selbst angelegt haben (BGH, Urteil vom 23.09.2014, VI ZR 358/13).
- Werbliche Zitate aus Bewertungen bleiben an § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG gebunden (Dank-, Anerkennungs- und Empfehlungsschreiben).
- Jede Selbstdarstellung im Profiltext unterliegt § 21 MBO-Z: sachliche Information ist erlaubt, anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung nicht.
- Fehlt die fachliche Kategorisierung (etwa Kieferorthopädie) auf einem Portal, fehlt die Praxis dort in der Fachsuche, unabhängig vom übrigen Profiltext.
Einordnung
Bewertungsprofile pflegen grenzt sich von drei Nachbarbegriffen ab, die in der Praxis häufig vermischt werden.
Vom Bewertungsmanagement unterscheidet sich die Pflege im Gegenstand. Bewertungsmanagement regelt den Umgang mit einzelnen, bereits vorhandenen Bewertungen: erfassen, beantworten, im Zweifel beim Portalbetreiber angreifen. Bewertungsprofile pflegen setzt eine Ebene darüber an und betrifft das Profil als Ganzes, also auch Stammdaten, Fotos, Leistungsverzeichnis und Kategorisierung, unabhängig davon, ob gerade eine neue Bewertung eingegangen ist.
Von der Pflege eines einzelnen Google-Unternehmensprofils unterscheidet sich der hier behandelte Begriff im Umfang der Portale. Neben Google führen unter anderem Jameda und Sanego eigene Einträge, die häufig automatisiert aus öffentlichen Quellen entstehen und ohne Zutun der Praxis online sind. Bewertungsprofile pflegen heißt, diese Vielzahl an Profilen als ein zusammenhängendes Portfolio zu behandeln statt als Einzelaufgabe für einen Anbieter.
Vom aktiven Erbitten neuer Bewertungen unterscheidet sich die Pflege im Zeitpunkt der Wirkung. Das Erbitten zielt auf künftigen Zuwachs, die Pflege sichert den bereits erreichten Stand gegen Zeitverfall und gegen Änderungen von außen, etwa wenn ein Kartendienst automatisch neue Attribute übernimmt oder eine Nutzerin einen falschen Vorschlag einreicht.
Für kieferorthopädische Praxen kommt ein Aspekt hinzu, der bei allgemeinzahnärztlichen Profilen keine Rolle spielt: die korrekte Fachgebiets-Kategorisierung auf jedem einzelnen Portal. Wird eine KFO-Praxis auf einem Portal nur unter der allgemeinen Kategorie geführt, taucht sie in einer nach Kieferorthopädie gefilterten Suche dort nicht auf, selbst wenn alle übrigen Angaben stimmen.
Relevanz für die Praxis
Für Praxen wirkt sich mangelnde Pflege an einer Stelle aus, die selten unmittelbar auffällt: am Vergleichspunkt vor dem ersten Kontakt. Wer eine Praxis sucht, prüft in der Regel mehr als ein Profil, bevor er anruft oder ein Formular ausfüllt. Eine veraltete Telefonnummer, ein altes Foto oder ein leeres Leistungsverzeichnis auf einem von mehreren Profilen fällt der Praxis selbst nicht auf, kostet aber an genau dieser Stelle Kontaktaufnahmen, ohne dass ein Fehler sichtbar wird. Dazu gibt es keine Fehlermeldung, nur ein leiseres Telefon.
Ein zweites, praktisch häufigeres Problem sind verwaiste Profile. Portale legen Einträge oft automatisiert aus öffentlichen Verzeichnissen an, ohne dass die Praxis danach gefragt wurde. Ohne bestätigte Inhaberschaft kann niemand in der Praxis diese Angaben korrigieren, auf Bewertungen antworten oder eine unzulässige Bewertung beim Betreiber angreifen. Gleichzeitig muss die Praxis den Eintrag als solchen dulden: Der Bundesgerichtshof hat bereits 2014 entschieden, dass Ärzte einen neutralen Grundeintrag samt Nutzerbewertungen grundsätzlich hinnehmen müssen (Urteil vom 23.09.2014, VI ZR 358/13). Wer das eigene verwaiste Profil nicht beansprucht, überlässt dessen Inhalt anderen.
Drittens verändert sich die Praxis selbst öfter, als die Profile es abbilden. Ein Umzug, eine neue Rufnummer, ein Zahnarztwechsel oder eine geänderte Praxisbezeichnung müssen auf jedem gepflegten Profil einzeln nachgezogen werden. Bleibt auch nur ein Portal zurück, entstehen widersprüchliche Angaben zum selben Namen, zur selben Adresse und zur selben Telefonnummer, was Suchende eher verunsichert als überzeugt.
Für kieferorthopädische Praxen kommt die eingangs beschriebene Fachkategorisierung hinzu: Fehlt sie auf einem Portal, fällt die Praxis dort aus der gezielten KFO-Suche heraus.
Was bei der Umsetzung zählt
Die Reihenfolge entscheidet, ähnlich wie beim Bewertungsmanagement, aber mit einem eigenen ersten Schritt: der Bestandsaufnahme. Bevor irgendetwas gepflegt werden kann, muss die Praxis wissen, wo überhaupt ein Profil existiert, einschließlich der Einträge, die sie nie selbst angelegt hat. Eine gezielte Suche nach Praxisname und Ort über die gängigen Portale deckt die meisten verwaisten Profile auf.
Erst danach folgt die Inhaberschaft. Jedes Portal verifiziert anders: Google verlangt in der Regel eine Bestätigung per Anruf, Postkarte oder E-Mail an die hinterlegte Adresse, andere Portale verlangen einen Nachweis der Approbation oder der Kammermitgliedschaft. Ohne diesen Schritt bleibt jede weitere Pflege auf Zuruf an einen fremden Betreiber angewiesen.
Danach zählt der Abgleich der Stammdaten über alle Profile hinweg: Name, Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten sollten auf jedem Portal identisch lauten. Abweichende Schreibweisen oder eine veraltete Nebenstelle wirken einzeln harmlos, summieren sich aber zu einem uneinheitlichen Bild.
Ein häufig unterschätzter Schritt ist die Kategorisierung. Google rät ausdrücklich dazu, so wenige Kategorien wie möglich zu wählen, die das Kerngeschäft beschreiben (Google, Richtlinien für Unternehmensprofile, abgerufen am 22.07.2026). Für kieferorthopädische Praxen bedeutet das, die entsprechende Fachkategorie auf jedem Portal einzeln zu setzen, nicht nur auf dem zuerst gepflegten.
Schließlich braucht die Pflege einen festen Rhythmus und eine benannte Zuständigkeit im Team. Ohne festen Termin verschiebt sich die nächste Kontrolle erfahrungsgemäß auf unbestimmte Zeit. Nicht jedes Portal verdient denselben Aufwand: Wichtiger sind zuerst die Profile, über die tatsächlich Anfragen eingehen.
Zahlen und Kontext
Die belastbaren Eckpunkte zu diesem Thema liegen überwiegend im Recht. Google verlangt, dass pro Unternehmen nur ein Profil je Standort geführt wird; mehrere Einträge stuft die Richtlinie als Verstoß ein, der bis zur Sperrung reichen kann (Google, Richtlinien für Unternehmensprofile, abgerufen am 22.07.2026). Der Bundesgerichtshof hat 2014 festgestellt, dass Ärzte einen neutralen Grundeintrag samt Bewertungen dulden müssen (Urteil vom 23.09.2014, VI ZR 358/13), und 2018 ergänzt, dass ein Portal seine Neutralität verlieren kann, wenn es zahlende Ärzte verdeckt bevorzugt (Urteil vom 20.02.2018, VI ZR 30/17). Die berufsrechtlichen Grenzen für den Profiltext selbst setzt § 21 MBO-Z, der anpreisende, irreführende, herabsetzende und vergleichende Werbung untersagt, unabhängig vom Kanal.
Zu der Frage, wie viele verwaiste oder inkonsistent gepflegte Praxisprofile es in Deutschland tatsächlich gibt, und wie stark ein einzelnes veraltetes Profil die Kontaktaufnahme senkt, liegen keine amtlichen oder kammerseitigen Erhebungen vor; eine Zahl wird deshalb bewusst nicht genannt.
Typische Fehler
Nur ein Portal im Blick behalten Wird ausschließlich das Google-Profil gepflegt, bleiben Einträge auf Jameda, Sanego oder in weiteren Verzeichnissen unbemerkt veraltet oder tragen unbeantwortete, teils Jahre alte Bewertungen.
Kein Profil offiziell beanspruchen Ohne bestätigte Inhaberschaft kann die Praxis weder falsche Angaben korrigieren noch auf Bewertungen reagieren noch einen unzulässigen Eintrag beim Betreiber angreifen.
Nach Änderungen nur ein Profil aktualisieren Ein Umzug, ein Zahnarztwechsel oder eine neue Telefonnummer, die nur auf einem Portal nachgezogen werden, erzeugen widersprüchliche Angaben zur selben Praxis.
Doppelte Profile für denselben Standort bestehen lassen Entstehen durch eine Praxisübernahme zwei Einträge parallel, verstößt das gegen die Google-Richtlinie, und Bewertungen verteilen sich auf beide Einträge statt sich zu bündeln.
Fachkategorie nur auf einem Portal setzen Fehlt die Kategorisierung als kieferorthopädische Praxis auf einem weiteren Portal, bleibt die Praxis dort für die entsprechende Fachsuche unsichtbar.
Häufige Fragen
Reicht es, nur das Google-Profil zu pflegen? Nein. Weitere Portale wie Jameda oder Sanego führen häufig eigene, teils automatisiert angelegte Einträge, die unabhängig vom Google-Profil veralten oder unbeantwortete Bewertungen tragen können.
Was tun wir mit einem Profil, das wir nie selbst angelegt haben? Zunächst die Inhaberschaft beim jeweiligen Betreiber beanspruchen. Bis dahin bleibt der Eintrag bestehen und muss grundsätzlich geduldet werden (BGH, Urteil vom 23.09.2014, VI ZR 358/13).
Wie oft sollten wir unsere Profile kontrollieren? Ein fester, wiederkehrender Termin mit benannter Zuständigkeit ist wichtiger als eine bestimmte Frequenz. Ohne festen Termin verschiebt sich die Kontrolle erfahrungsgemäß auf unbestimmte Zeit.
Dürfen wir für unsere Praxis mehrere Profile beim selben Anbieter führen? Nein, jedenfalls nicht bei Google. Die Richtlinie sieht ausdrücklich nur ein Profil je Standort vor; mehrere Einträge gelten als Verstoß und können zur Sperrung führen.
Gilt für kieferorthopädische Praxen etwas anderes? Rechtlich gelten dieselben Regeln. Praktisch kommt hinzu, dass die korrekte Fachkategorie auf jedem Portal einzeln gesetzt werden muss, da ein Teil der Anfragen über eine gezielte Suche nach Kieferorthopädie läuft.
Verwandte Begriffe
- Bewertungsmanagement: der geregelte Umgang mit einzelnen Bewertungen, während die Pflege das gesamte Profil betrifft.
- Empfangsschulung zur Patientengewinnung: sichert den Eindruck am Telefon, während gepflegte Profile den Eindruck vor dem ersten Kontakt sichern.
- Flyer verteilen zur Patientengewinnung: ergänzt die digitalen Profile um einen physischen, lokalen Kanal.
- Geburtstagsmailing zur Patientengewinnung: richtet sich an Bestandspatienten, während gepflegte Profile vor allem neue Interessenten erreichen.
- Kino-Spot zur Patientengewinnung: schafft Aufmerksamkeit, die gepflegte Profile im Anschluss bestätigen oder entkräften.
Quellen
- Google: Richtlinien für die Vertretung Ihres Unternehmens auf Google. abgerufen am 22.07.2026. https://support.google.com/business/answer/3038177
- Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.09.2014, VI ZR 358/13 (Pressemitteilung Nr. 132/2014). 2014. https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/2014132.html
- Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.02.2018, VI ZR 30/17 (Pressemitteilung Nr. 34/2018). 2018. https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/2018034.html
- Bundeszahnärztekammer: Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (MBO-Z), § 21 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung. abgerufen am 22.07.2026. https://www.bzaek.de/recht/musterberufsordnung/berufliche-kommunikation.html
- Bundesministerium der Justiz: Heilmittelwerbegesetz (HWG), § 11 Werbebeschränkungen. abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__11.html
- Bundesministerium der Justiz: Strafgesetzbuch (StGB), § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen. abgerufen am 22.07.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
Unsicherheiten
Zur Zahl verwaister oder inkonsistent gepflegter Praxisprofile in Deutschland und zur Wirkung eines einzelnen veralteten Profils auf die Kontaktaufnahme liegen keine belastbaren Erhebungen einer Stufe-1-Quelle vor; entsprechende Aussagen bleiben deshalb bewusst aus. Die wiedergegebenen Google-Richtlinien geben den Stand vom 22.07.2026 wieder und können sich ohne Ankündigung ändern. Die verbindliche Berufsordnung wird je Landeszahnärztekammer erlassen und kann von der zitierten Musterberufsordnung abweichen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und fachlich geprüft. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

